Hallo zusammen,
mich beschäftigt folgende Frage: die reguläre Amtszeit des derzeitigen BR endet ja am 31.05.2014. Bedingt durch einen Fehler des Wahlvorstandes, bestehend aus unseren drei BR-Mitgliedern, musste der für Mitte Mai 2014 angesetzte Termin der Wahl abgesagt werden. Eine Wahl noch im Mai 2014 erscheint damit nicht mehr möglich. Sollte die Wahl unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen (Unternehmen kleiner 50 MA) also Mitte Juni 2014 stattfinden, haben wir dann in unserer Firma vom 01.06. bis Bekanntgabe des Wahlergebnisses keinen Betriebsrat? Wenn dem so ist, gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage oder ein Urteil eines Arbeitsgerichtes?

Lieben Dank