aktives Zugehen auf Mitarbeiter durch BR zulässig?
Bin neu im Betriebsrat, nun wurde mir gesagt, ich dürfe nur mit Mitarbeiter/innen sprechen, wenn diese auf mich zukämen. Ist das zulässig?
(Aktuell ging es um eine Frage eines BR-Mitglieds an eine Kollegin, die sehr viele Überstunden hat. Die Überstundenliste lag dem BR bereits vor, die Frage diente der Vorbereitung auf die Sitzung mit diesem Thema.)
Bitte gern mit § oder rechtlicher Begründung
Community-Antworten (7)
08.09.2022 um 15:56 Uhr
Du darfst, alles andere ist Behinderung der Betriebsratsarbeit, Du kontrollierst halt die Einhaltung der Vorschriften und erkundigst Dich nach dem Wohlbefinden der MA, Verbesserungsvorschlägen, Missständen etc.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/verbot-stoerung-behinderung-betriebsrat/
https://www.betriebsrat.de/news/aufgaben-rechte-pflichten-eines-betriebsrats-19983
08.09.2022 um 15:58 Uhr
Wäre ja noch doller wenn ein BRM das nicht dürfte ...
08.09.2022 um 16:08 Uhr
danke für die superschnellen und eindeutigen Antworten:)!
08.09.2022 um 17:08 Uhr
Wer hat Dir das gesagt? Am besten gleich immer denjenigen der sowas behauptet gleich nach der Rechtsgrundlage fragen! Und dann mal fragen ob er dies einem Arbeitsrichter erklären möchte ;-)
08.09.2022 um 17:12 Uhr
Ich Kopiere mal.
"Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer (Betriebsrats-)Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Das schreibt § 78 Abs. 1 BetrVG vor. Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf eine ungestörte und unbeeinflusste Amtsausübung. Das Recht auf ungestörte Amtsausübung steht dem Betriebsratsmitglied gegenüber jedermann zu. Quelle: DR. Kluge
Jedermann bedeutet auch andere Betriebsratsmitglieder."
08.09.2022 um 18:21 Uhr
Zitat Andwi : .......... nun wurde mir gesagt, ich dürfe nur mit Mitarbeiter/innen sprechen, wenn diese auf mich zukämen.
Das ist völliger Bullshit. Natürlich darfst Du.
Zitat moreno : Wer hat Dir das gesagt? Am besten gleich immer denjenigen der sowas behauptet gleich nach der Rechtsgrundlage fragen!
Diese fragen schossen mir auch durch den Kopf. Aber moreno war schneller.
08.09.2022 um 22:01 Uhr
Gewisse Grenzen gibt es schon. Der Betriebsablauf und Betriebsfriedens dürfen nicht gestört werden. Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber z. B. die Fließbandproduktion für Betriebsrats Umfragen nicht einstellen muss.
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