Erstellt am 08.09.2022 um 13:56 Uhr von Relfe
Du darfst, alles andere ist Behinderung der Betriebsratsarbeit, Du kontrollierst halt die Einhaltung der Vorschriften und erkundigst Dich nach dem Wohlbefinden der MA, Verbesserungsvorschlägen, Missständen etc.
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/verbot-stoerung-behinderung-betriebsrat/
https://www.betriebsrat.de/news/aufgaben-rechte-pflichten-eines-betriebsrats-19983
Erstellt am 08.09.2022 um 13:58 Uhr von dieschi
Wäre ja noch doller wenn ein BRM das nicht dürfte ...
https://www.betriebsratspraxis24.de/leserfragen/betriebsratsarbeit-darf-betriebsrat-mitarbeiter-aktiv-ansprechen-1984/
Erstellt am 08.09.2022 um 15:08 Uhr von moreno
Wer hat Dir das gesagt?
Am besten gleich immer denjenigen der sowas behauptet gleich nach der Rechtsgrundlage fragen! Und dann mal fragen ob er dies einem Arbeitsrichter erklären möchte ;-)
Erstellt am 08.09.2022 um 15:12 Uhr von Dummerhund
Ich Kopiere mal.
"Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer (Betriebsrats-)Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Das schreibt § 78 Abs. 1 BetrVG vor. Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf eine ungestörte und unbeeinflusste Amtsausübung.
Das Recht auf ungestörte Amtsausübung steht dem Betriebsratsmitglied gegenüber jedermann zu. Quelle: DR. Kluge
Jedermann bedeutet auch andere Betriebsratsmitglieder."
Erstellt am 08.09.2022 um 16:21 Uhr von Challenger
Zitat Andwi : .......... nun wurde mir gesagt, ich dürfe nur mit Mitarbeiter/innen sprechen, wenn diese auf mich zukämen.
Das ist völliger Bullshit. Natürlich darfst Du.
Zitat moreno :
Wer hat Dir das gesagt?
Am besten gleich immer denjenigen der sowas behauptet gleich nach der Rechtsgrundlage fragen!
Diese fragen schossen mir auch durch den Kopf. Aber moreno war schneller.
Erstellt am 08.09.2022 um 20:01 Uhr von Catweazle
Gewisse Grenzen gibt es schon. Der Betriebsablauf und Betriebsfriedens dürfen nicht gestört werden. Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber z. B. die Fließbandproduktion für Betriebsrats Umfragen nicht einstellen muss.