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aktives Zugehen auf Mitarbeiter durch BR zulässig?

A
Andwi
Sep 2022 bearbeitet

Bin neu im Betriebsrat, nun wurde mir gesagt, ich dürfe nur mit Mitarbeiter/innen sprechen, wenn diese auf mich zukämen. Ist das zulässig?

(Aktuell ging es um eine Frage eines BR-Mitglieds an eine Kollegin, die sehr viele Überstunden hat. Die Überstundenliste lag dem BR bereits vor, die Frage diente der Vorbereitung auf die Sitzung mit diesem Thema.)

Bitte gern mit § oder rechtlicher Begründung

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Community-Antworten (7)

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Relfe

08.09.2022 um 15:56 Uhr

Du darfst, alles andere ist Behinderung der Betriebsratsarbeit, Du kontrollierst halt die Einhaltung der Vorschriften und erkundigst Dich nach dem Wohlbefinden der MA, Verbesserungsvorschlägen, Missständen etc.

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/verbot-stoerung-behinderung-betriebsrat/

https://www.betriebsrat.de/news/aufgaben-rechte-pflichten-eines-betriebsrats-19983

D
dieschi

08.09.2022 um 15:58 Uhr

A
Andri

08.09.2022 um 16:08 Uhr

danke für die superschnellen und eindeutigen Antworten:)!

M
Moreno

08.09.2022 um 17:08 Uhr

Wer hat Dir das gesagt? Am besten gleich immer denjenigen der sowas behauptet gleich nach der Rechtsgrundlage fragen! Und dann mal fragen ob er dies einem Arbeitsrichter erklären möchte ;-)

D
DummerHund

08.09.2022 um 17:12 Uhr

Ich Kopiere mal.

"Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen in der Ausübung ihrer (Betriebsrats-)Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Das schreibt § 78 Abs. 1 BetrVG vor. Jedes Betriebsratsmitglied hat ein Recht auf eine ungestörte und unbeeinflusste Amtsausübung. Das Recht auf ungestörte Amtsausübung steht dem Betriebsratsmitglied gegenüber jedermann zu. Quelle: DR. Kluge

Jedermann bedeutet auch andere Betriebsratsmitglieder."

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Challenger

08.09.2022 um 18:21 Uhr

Zitat Andwi : .......... nun wurde mir gesagt, ich dürfe nur mit Mitarbeiter/innen sprechen, wenn diese auf mich zukämen.

Das ist völliger Bullshit. Natürlich darfst Du.

Zitat moreno : Wer hat Dir das gesagt? Am besten gleich immer denjenigen der sowas behauptet gleich nach der Rechtsgrundlage fragen!

Diese fragen schossen mir auch durch den Kopf. Aber moreno war schneller.

C
Catweazle

08.09.2022 um 22:01 Uhr

Gewisse Grenzen gibt es schon. Der Betriebsablauf und Betriebsfriedens dürfen nicht gestört werden. Es ist nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber z. B. die Fließbandproduktion für Betriebsrats Umfragen nicht einstellen muss.

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