Weiterhin BR trotz Änderung des Beschäftigungsverhältnisses ?
Hallöle,
bei uns ist es etwas kompliziert. Eine geringfügig Beschäftigte MA wurde in den BR gewählt, sie fängt aber ab August bei uns eine Ausbildung an. Aus diesem Grund wird ja das Arbeitsverhältniss beendet und der Ausbildungsvertrag geschlossen. Dies bedeutet aber doch im Umkehrschluss auch, dass die MA den BR verlassen muss und ein Ersatzmitglied nachrutscht. Es wäre aber wichtig dass die MA im BR verbleibt.
Könnte hier eine Änderungskündigung greifen ? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag.
Danke für die Bemühung eurer grauen Zellen ;-)
Gruß Markus
Community-Antworten (3)
14.05.2014 um 09:18 Uhr
@Markus Sie wird weiterhin Mitarbeiterin des Betriebs sein. Nur unter geänderten Voraussetzungen. Sonst wäre ja die JAV nach der Ausbildung ja auch automatisch raus! So lange keine Unterbrechung der Beschäftigung vorliegt ist sie weiterhin Mitglied im BR. Es ist ja nur eine Beschäftigung unter anderen Voraussetzungen!
Siehe auch mal im § 24 BetrVG "Verlust des Mandats" nach da steht nichts für euren Fall zutreffendes.
14.05.2014 um 10:05 Uhr
Ich sehe da auch kein Problem. Wenn die Ausbildung nahtlos an den 450,- Eurojob anschließt, bleibt sie BR.
Sie ist ja auch als Auszubildende wählbar, wenn sie ansonsten den Anforderungen zur Wählbarkeit entspricht (was sie ja offenbar zur Wahl tat).
14.05.2014 um 16:55 Uhr
Prinzipiell sehe ich das ja auch so, ist allerdings im deutschen Gesetz nicht immer ganz so einfach. Rein rechtlich endet ihr Anstellungsverhältniss zum 31.07. und ab dem 01.08. beginnt der Ausbildungsvertrag. Läuft dies dann wirklich automatisch übergangslos oder muss zum Ausbildungsvertrag etwas zusätzlich schriftlich festgehalten werden oder eine Art Änderungskündigung beschlossen werden. Es ist sehr wichtig da ein Ersatzmitglied schon mit den Hufen scharrt und kräftig Krawall machen will, sie wird vermutlich auch rechtlichen Rat einholen. Gab es sowas schonmal und evtl. Ein Urteil ?
Gruß Markus
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