Erstellt am 14.05.2014 um 06:49 Uhr von Logik
Erstellt am 14.05.2014 um 06:51 Uhr von sachsenwilli
Wenn die Ersatzmitglieder ein "reguläres" Mitglied vertreten, dann sind sie auch voll stimmberechtigt. Geladen werden sie zu einer Sitzung doch nur, wenn ein BR-Mitglied den Termin nicht wahrnehmen kann.
Natürlich kann ein Ersatzmitglied nicht zum BRV oder Stellvertreter gewählt werden.