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Ungültiger Briefwahlzettel

D
Desperado
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ist ein Wahlzettel einer Briefwahl ungültig weil er gefalten war? Ansonsten war er richtig ausgefüllt. Meiner Meinung nach kann ich doch auch einen "Papierflieger" daraus basteln, solange er im verschlossenem Briefumschlag ist.

Danke

1.17004

Community-Antworten (4)

O
Oblatixx

14.05.2014 um 00:29 Uhr

Du hast recht, er bleibt gültig!

L
logik

14.05.2014 um 08:55 Uhr

Warum sollte auch ein Knick im Papier die Wahl desjenigen ungültig machen? Da fehlt es an jeglicher Logik.

L
Lexipedia

14.05.2014 um 09:21 Uhr

Was für große Stimmzettelumschläge habt ihr? C4? Wir wählen mit deutlich kleineren Umschlägen in C6. Da muss gefaltet werden! Dann wäre ja jede Bundestagswahl, Landtagswahl und Kommunalwahl ungültig!

S
seaturtle

14.05.2014 um 11:14 Uhr

So lange der Wählerwille eindeutig erkennbar ist und keine Rückschlüsse auf den Wähler zu ziehen sind, ist er gültig.

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