Ungültiger Briefwahlzettel
Hallo Kollegen,
ist ein Wahlzettel einer Briefwahl ungültig weil er gefalten war? Ansonsten war er richtig ausgefüllt. Meiner Meinung nach kann ich doch auch einen "Papierflieger" daraus basteln, solange er im verschlossenem Briefumschlag ist.
Danke
Community-Antworten (4)
14.05.2014 um 00:29 Uhr
Du hast recht, er bleibt gültig!
14.05.2014 um 08:55 Uhr
Warum sollte auch ein Knick im Papier die Wahl desjenigen ungültig machen? Da fehlt es an jeglicher Logik.
14.05.2014 um 09:21 Uhr
Was für große Stimmzettelumschläge habt ihr? C4? Wir wählen mit deutlich kleineren Umschlägen in C6. Da muss gefaltet werden! Dann wäre ja jede Bundestagswahl, Landtagswahl und Kommunalwahl ungültig!
14.05.2014 um 11:14 Uhr
So lange der Wählerwille eindeutig erkennbar ist und keine Rückschlüsse auf den Wähler zu ziehen sind, ist er gültig.
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