Wenn Wahlvorstand kandidiert: wer prüft Wahlvorschläge?
Darf ich als Mitglied des Wahlvorstands prüfen, ob die eingereichten BR-Wahl-Kandidaturen zulässig sind, wenn ich selbst für den BR kandidiere ? (Demzufolge würde ich ja mich selbst überprüfen bzw. könnte theoretisch KonkurrentInnen rauskicken)
Community-Antworten (1)
13.05.2014 um 13:43 Uhr
Nein, das darfst Du nicht, Du musst das sogar tun. Wahlvorstand und Kandidatur für den BR schließen sich nicht aus und als Wahlvorstandsmitglied musst Du die eingereichten Vorschläge zusammen mit den anderen WV-Mitgliedern prüfen. Somit wäre auch das "Rauskicken" von Konkurrenz theoretisch nur dann möglich, wenn sich der WV einig ist. ABER! Wenn es keinen wirklichen Grund zur Ablehnung eines Vorschlages gibt, dann müsst ihr auch Konkurrenz zulassen, ansonsten ist eine Wahlanfechtung ziemlich sicher. "Konkurrenz" sollte mit Argumenten "bekämpft" werden und nicht durch irgendwelche halbseidenen Spielchen....
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