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Wahlvorstand

L
Luna88
Dez 2019 bearbeitet

Hallo liebe Leser,

Folgende Frage: der Wahlvorstand besteht aus drei Mitgliedern (Führungskräften). Es gilt das einfache Wahlverfahren. Nun habe ich und fünf andere Kollegen eine Liste eingereicht dabei hat der Wahlvorstand den Kopf mit dem Kennwort und den Listen Vertreter rausgerissen. Die Stützliste wird erst nächste Woche Dienstag eingereicht am letzten Tag der Frist für Wahlvorschläge. Ich habe gelesen dass der Wahlvorstand innerhalb kürzester Zeit auf meine Wahlvorschlag reagieren muss, in dem er auf Fehler prüft. Dies war nicht der Fall ich hab die Liste am Mittwoch eingereicht bis jetzt hat der Wahlvorstand sich nicht geäußert. Nun befürchte ich, dass sie sich auf unsere Liste nicht eintragen wollten, dass Sie unsere Liste als ungültig deklarieren und dann ihre Liste einreichen um sie als gültig zu erhalten. Wie kann ich vorgehen beziehungsweise wie kann ich sie zwingen offizielle Stellungnahme zu meiner Wahlvorschlagsrechts Liste einzureichen? Was soll ich tun?

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Community-Antworten (15)

U
UliPK

29.11.2019 um 20:29 Uhr

Würde denen mal Mitteilen das ihr im Falle von Nichtbeachtung die Wahl dann anfechten werdet. Könnte mir vorstellen das dann Bewegung in die Sache kommt.

C
celestro

29.11.2019 um 23:01 Uhr

1.) der WV hat den eingereichten Wahllvorschlag schnellstmöglich zu prüfen

2.) wenn Ihr die Stützliste erst am Dienstag einreichen wollt, wieso habt Ihr dann den Wahlvorschlag schon abgegeben? Wie soll der WV nachher feststellen, dass sich die Stützliste auf Euren Wahlvorschlag beziehen soll?

Zitat: "Ein gültiger Wahlvorschlag setzt voraus, dass er von einer ausreichenden Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer unterstützt wird (sog. Stützunterschriften).

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratswahl/pruefung-der-wahlvorschlaege-einstufiges-vereinfachtes-wahlverfahren/"

womit Euer Wahlvorschlag mMn komplett für die Tonne ist. Macht mal schnell einen neuen und gebt ihn MIT Stützunterschriften ab.

"Nun befürchte ich, dass sie sich auf unsere Liste nicht eintragen wollten,"

das kann Dir reichlich egal sein

L
Luna88

30.11.2019 um 03:57 Uhr

Wir korrigieren jetzt das Ganze und geben eine ordentliche Liste mit Stützstimmen ab. Es ist ja zwingend eine Personenwahl, was passiert wenn zwei Listen offiziell eingereicht werden? Ist die eine gültig, die als erstes abgegeben wurde oder werden diese dann am Ende zusammen gemischt?

K
krambambuli

30.11.2019 um 08:36 Uhr

N
nicoline

30.11.2019 um 17:53 Uhr

Luna 88, die Listen werden nur dann ungültig, wenn sie die im BetrVG geforderten Vorschriften nicht erfüllen. Beim vereinfachten Wahlverfahren erscheinen alle Personen, die gültige Wahlvorschläge eingereicht haben, auf dem Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge.

K
Kjarrigan

02.12.2019 um 10:25 Uhr

hallo Luna88

Wieviele BR wählt ihr? 3 oder 5 Mitglieder?

Nimm einen Zeugen mit, wenn du die Liste abgibst.

N
nicoline

02.12.2019 um 10:55 Uhr

Kjarrigan *Wieviele BR wählt ihr? 3 oder 5 Mitglieder? Hat keine Bedeutung, wenn das einfache Wahlverfahren vereinbart ist. Zitat Luna88 Es gilt das einfache Wahlverfahren.

A
AMANDA

02.12.2019 um 16:30 Uhr

Macht es doch anders könnt Ihr nicht aus einer Liste 2 machen dann ist eine Listenwahl vorgeschrieben. Wir haben es bei der letzten Wahl so gemacht um eine Listenwahl zu bekommen.

K
Kjarrigan

02.12.2019 um 16:42 Uhr

@nicoline - das war als Kontrollfrage gedacht, ob der WV überhaupt entscheiden durfte ob Personenwahl oder ob Listenwahl nicht sogar vorgeschrieben ist

@ Amanda - wenn der Wahlvorstand lt Gesetz die Entscheidung trefeen durfte, ob eine Personenwahl oder eine Listenwahl stattfindet und die Entscheidung zur Personenwahl trifft können auch 5 Listen eingehen und trotzdem ist Personenwahl

Dein Vorschlag trifft nur zu wenn bei einer vorgeschribenen Listenwahl mind. 2 Listen eingereicht warden dann ist zwingend Listenwahl. Gibt es nur eine Liste ist auch bei Listenwahl Personenwahl. Und ja es soll Wahlvorstände geben (die versuchen das zu manipulieren und alle Kandiaten zu überreden, sich doch auf einen einigen Wahlvorschlag setzen zu lassen.

N
nicoline

02.12.2019 um 17:57 Uhr

Kjarrigan, räusper: das vereinfachte Wahlverfahren gilt auch in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern = 5 BRM, wenn der Wahlvorstand und der Arbeitgeber das vereinbaren. Da Luna88 geschrieben hat, dass das einfache Wahlverfahren gilt, gehe ich davon aus, dass es eine Vereinbarung gibt, oder nur 3 BRM gewählt werden.

Amanda dann ist eine Listenwahl vorgeschrieben. Das ist nur im normalen Wahlverfahren so, im vereinfachten Wahlverfahren kommt es auch bei mehreren Listen immer zur Personenwahl.

L
Luna88

03.12.2019 um 20:17 Uhr

Unser Betrieb besteht aus 25 Mitarbeitern, somit ist die Personenwahl zwingend vorgeschrieben, sowie das vereinfachte Wahlverfahren!

N
nicoline

03.12.2019 um 21:34 Uhr

Luna88 Danke für die Rückmeldung. Sind deine Fragen ausreichend beantwortet?

A
AlRi

04.12.2019 um 12:16 Uhr

Hallo Luna88, noch bezüglich deiner Frage, bis wann du spätestens etwas hören musst, wenn du einen Wahlvorschlag einreichst: Die Wahlvorschläge müssen innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf ihre Gültigkeit geprüft werden (§7 Abs, 2 WahlO). Wenn der Wahlvorschlag gültig ist, wirst du in der Regel nichts hören, nur, wenn die Einreichung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Wenn der Wahlvorstand ordentlich arbeitet, solltest du eigentlich auch eine Eingangsbestätigung bekommen, auf der Datum und Uhrzeit (!) vermerkt sind.

C
celestro

04.12.2019 um 14:53 Uhr

"Die Wahlvorschläge müssen innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf ihre Gültigkeit geprüft werden (§7 Abs, 2 WahlO)."

Da steht aber ein bisschen was anderes ... "Er hat die Vorschlagsliste unverzüglich, möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang,"

denn eigentlich gilt "unverzüglich". ;-)))

L
Luna88

04.12.2019 um 21:50 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir echt weiter geholfen.

Liebe Grüße

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