Erstellt am 29.11.2019 um 19:29 Uhr von UliPK
Würde denen mal Mitteilen das ihr im Falle von Nichtbeachtung die Wahl dann anfechten werdet. Könnte mir vorstellen das dann Bewegung in die Sache kommt.
Erstellt am 29.11.2019 um 22:01 Uhr von celestro
1.) der WV hat den eingereichten Wahllvorschlag schnellstmöglich zu prüfen
2.) wenn Ihr die Stützliste erst am Dienstag einreichen wollt, wieso habt Ihr dann den Wahlvorschlag schon abgegeben? Wie soll der WV nachher feststellen, dass sich die Stützliste auf Euren Wahlvorschlag beziehen soll?
Zitat: "Ein gültiger Wahlvorschlag setzt voraus, dass er von einer ausreichenden Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer unterstützt wird (sog. Stützunterschriften).
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratswahl/pruefung-der-wahlvorschlaege-einstufiges-vereinfachtes-wahlverfahren/"
womit Euer Wahlvorschlag mMn komplett für die Tonne ist. Macht mal schnell einen neuen und gebt ihn MIT Stützunterschriften ab.
"Nun befürchte ich, dass sie sich auf unsere Liste nicht eintragen wollten,"
das kann Dir reichlich egal sein
Erstellt am 30.11.2019 um 02:57 Uhr von Luna88
Wir korrigieren jetzt das Ganze und geben eine ordentliche Liste mit Stützstimmen ab. Es ist ja zwingend eine Personenwahl, was passiert wenn zwei Listen offiziell eingereicht werden? Ist die eine gültig, die als erstes abgegeben wurde oder werden diese dann am Ende zusammen gemischt?
Erstellt am 30.11.2019 um 07:36 Uhr von Krambambuli
Erstellt am 30.11.2019 um 16:53 Uhr von nicoline
Luna 88,
die Listen werden nur dann ungültig, wenn sie die im BetrVG geforderten Vorschriften nicht erfüllen. Beim vereinfachten Wahlverfahren erscheinen alle Personen, die gültige Wahlvorschläge eingereicht haben, auf dem Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge.
Erstellt am 02.12.2019 um 09:25 Uhr von Kjarrigan
hallo Luna88
Wieviele BR wählt ihr? 3 oder 5 Mitglieder?
Nimm einen Zeugen mit, wenn du die Liste abgibst.
Erstellt am 02.12.2019 um 09:55 Uhr von nicoline
Kjarrigan
*Wieviele BR wählt ihr? 3 oder 5 Mitglieder?
Hat keine Bedeutung, wenn das einfache Wahlverfahren vereinbart ist.
Zitat Luna88
Es gilt das einfache Wahlverfahren.
Erstellt am 02.12.2019 um 15:30 Uhr von Amanda
Macht es doch anders könnt Ihr nicht aus einer Liste 2 machen dann ist eine Listenwahl vorgeschrieben.
Wir haben es bei der letzten Wahl so gemacht um eine Listenwahl zu bekommen.
Erstellt am 02.12.2019 um 15:42 Uhr von Kjarrigan
@nicoline - das war als Kontrollfrage gedacht, ob der WV überhaupt entscheiden durfte ob Personenwahl oder ob Listenwahl nicht sogar vorgeschrieben ist
@ Amanda - wenn der Wahlvorstand lt Gesetz die Entscheidung trefeen durfte,
ob eine Personenwahl oder eine Listenwahl stattfindet und die Entscheidung zur Personenwahl trifft können auch 5 Listen eingehen und trotzdem ist Personenwahl
Dein Vorschlag trifft nur zu wenn bei einer vorgeschribenen Listenwahl mind. 2 Listen eingereicht warden dann ist zwingend Listenwahl. Gibt es nur eine Liste ist auch bei Listenwahl Personenwahl. Und ja es soll Wahlvorstände geben (die versuchen das zu manipulieren und alle Kandiaten zu überreden, sich doch auf einen einigen Wahlvorschlag setzen zu lassen.
Erstellt am 02.12.2019 um 16:57 Uhr von nicoline
Kjarrigan,
räusper:
das vereinfachte Wahlverfahren gilt auch in Betrieben mit in der Regel
51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern = 5 BRM,
wenn der Wahlvorstand und der Arbeitgeber das vereinbaren.
Da Luna88 geschrieben hat, dass das einfache Wahlverfahren gilt, gehe ich davon aus, dass es eine Vereinbarung gibt, oder nur 3 BRM gewählt werden.
Amanda
*dann ist eine Listenwahl vorgeschrieben.*
Das ist nur im normalen Wahlverfahren so, im vereinfachten Wahlverfahren kommt es auch bei mehreren Listen immer zur Personenwahl.
Erstellt am 03.12.2019 um 19:17 Uhr von Luna88
Unser Betrieb besteht aus 25 Mitarbeitern, somit ist die Personenwahl zwingend vorgeschrieben, sowie das vereinfachte Wahlverfahren!
Erstellt am 03.12.2019 um 20:34 Uhr von nicoline
Luna88
Danke für die Rückmeldung. Sind deine Fragen ausreichend beantwortet?
Erstellt am 04.12.2019 um 11:16 Uhr von AlRi
Hallo Luna88, noch bezüglich deiner Frage, bis wann du spätestens etwas hören musst, wenn du einen Wahlvorschlag einreichst: Die Wahlvorschläge müssen innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf ihre Gültigkeit geprüft werden (§7 Abs, 2 WahlO). Wenn der Wahlvorschlag gültig ist, wirst du in der Regel nichts hören, nur, wenn die Einreichung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Wenn der Wahlvorstand ordentlich arbeitet, solltest du eigentlich auch eine Eingangsbestätigung bekommen, auf der Datum und Uhrzeit (!) vermerkt sind.
Erstellt am 04.12.2019 um 13:53 Uhr von celestro
"Die Wahlvorschläge müssen innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf ihre Gültigkeit geprüft werden (§7 Abs, 2 WahlO)."
Da steht aber ein bisschen was anderes ... "Er hat die Vorschlagsliste unverzüglich, möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang,"
denn eigentlich gilt "unverzüglich". ;-)))
Erstellt am 04.12.2019 um 20:50 Uhr von Luna88
Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir echt weiter geholfen.
Liebe Grüße