Erstellt am 08.09.2022 um 08:22 Uhr von Thomas63
Neben Schülerpraktikanten haben wir "nur" Studenten. Wenn diese ein Pflichtpraktikum zum Studium machen bekommen sie bei uns eine Pauschale die mit uns Vereinbart wurde. Wenn Studenten in den Semesterferien arbeiten und höherwertige Tätigkeiten machen bekommen sie je nach Tätigkeit eine höhere Eingruppierung, meist im Facharbeiterbereich. Alle ausser Schülerpraktikanten die mal 1-2 Wochen reinschnuppern bekommen bei uns einen Arbeitsvertrag auch wenn sie nur 2 Monate im Werk sind. Da dies befristete Einstellungen sind bekommen wir immer eine Anhörung im BR.
Binden von Arbeitskraft wird in Kauf genommen denn man macht quasi Werbung für das eigene Unternehmen egal ob man später Azubis oder Ingeneure sucht.
Erstellt am 08.09.2022 um 08:23 Uhr von rtjum
BAG Beschluss vom 08.05.1990 - 1 ABR 7/89:
Leitsatz
Die Aufnahme von Schülerpraktikanten stellt keine Einstellung iS von § 99 Abs 1 BetrVG dar.
Erstellt am 08.09.2022 um 09:13 Uhr von Relfe
informiert werden sollte der BR schon, alleine im Sinne der guten Zusammenarbeit.