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Stellenausschreibungen für nicht im Unternehmen anwesende Beschäftigte

I
iwmno
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Arbeitgeber langzeiterkrankten oder z.B. in Elternzeit befindlichen Beschäftigten, die zum Aushang-Zeitpunkt nicht im Unternehmen sind, innerbetriebliche Stellenausschreibungen zugänglich machen (zusenden, etc.)? Kann der BR das irgendwie durchsetzen?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.05.2014 um 15:55 Uhr

Ne. Wieso auch? Wer nicht im Betrieb ist, sich nicht erkundigt, wird es eben nicht mitbekommen.

Warum meinst du denn, sollte das möglich sein?

G
gironimo

11.05.2014 um 16:49 Uhr

.... naja - vielleicht weil man eine freiwillige BV abgeschlossen hat, wo man die Frage der Stellenausschreibungen näher geregelt hat.

Natürlich macht so etwas teilweise Sinn. Auch Elternzeit geht ja mal zu ende. Warum sollte man da nicht jemanden die Chance einräumen, sich schon einmal auf einen Arbeitsplatz zu bewerben, wo ansonsten ja nur ein Anspruch auf einen "vergleichbaren" Arbeitsplatz besteht.

Wir hatten jedenfalls eine Regelung, wo alle Elternzeitler ein halbes Jahr vor Ende der Elternzeit Stellenausschreibungen zugeschickt bekamen. Jetzt haben diese auch in der Elternzeit Zugang zum Intranet des Betriebes, wo alle Stellen ausgeschrieben werden.

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