Erstellt am 06.05.2014 um 20:23 Uhr von Donelein
Erstellt am 06.05.2014 um 20:37 Uhr von Hasenfuss
Komplett alles neu mit Wahlausschreiben, Termine etc. ? Ist da nichts reparabel ?
Erstellt am 07.05.2014 um 07:22 Uhr von Lexipedia
@Hasenfuss
Entweder wird die Wahl so durchgezogen oder einfach geändert! Kannste machen, aber dann ist die Wahl anfechtbar! Ihr steht lange ohne BR da. Alle Beschlüsse, BVen usw. sind ungültig!
Wollt ihr das riskieren?
Also es gibt nur den Neustart der gesamten Wahl!
Erstellt am 07.05.2014 um 08:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (Lexipedia):
"aber dann ist die Wahl anfechtbar! Ihr steht lange ohne BR da. Alle Beschlüsse, BVen usw. sind ungültig!"
Und außerdem verliert Ihr den Verscherungsschutz, man wird Euch die Augenbrauen rasieren und Eure Achselhaare werden sich grün verfärben.
Das ist doch alles Quatsch! Hier kandidiert anscheinend ein AN der nicht wählbar ist. Das führt wohl kaum zur Nichtigkeit der Wahl, allenfalls eben dazu, dass die Anfechtung erfolgreich ist. Damit sind auch keine Beschlüsseoder BVen ungültig!
Warum steht er denn nicht auf der Wählerliste? Weil er nicht das Wahlrecht besitzt, oder weil er vergessen wurde?
Erstellt am 07.05.2014 um 09:55 Uhr von Kölner
@Pjöööng
Du bist aber auch interpretationsfreudig:
Wo steht denn, dass der Kollege nicht wählbar sein könnte?
Aber ich beteilige mich mal:
*Vermutungsmodus an*
Der Kollege ist vll. noch auf der Wählerliste zu finden, aber nicht auf den Stimmzetteln
*Vermutungsmodus aus*
Ansonsten kann ich Deine Aussage in Bezug auf Lexipedia unterstützen: Wahl durchziehen und abwarten, wer sich wie und wann meldet und ob das ArbG die Wahlanfechtung für statthaft erachtet.
Erstellt am 07.05.2014 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kölner):
"Wo steht denn, dass der Kollege nicht wählbar sein könnte?"
Na hier: "steht nicht auf der Wählerliste" in Verbindung mit § 2 (3) der WO zun BetrVG.
Erstellt am 07.05.2014 um 11:09 Uhr von gironimo
Gemeint war wohl der Stimmzettel - oder?
Und wenn da einer gefehlt hat, würde ich ohne das Gericht zu bemühen gleich Neuwahlen durchführen - und zwar komplett. Selbst die gewählten müssen doch einsehen, dass da was nicht stimmt.
(Klar kann ich die juristischen Argumente nachvollziehen, dass erst einmal ein Gericht feststellen muss, dass die Wahl ungültig war ... aber muss man es soweit kommen lassen? Vielleicht müssen aber die - wenn auch falsch gewählten - formal den Rücktritt erklären.)
Erstellt am 09.05.2014 um 21:21 Uhr von Hasenfuss
Danke für Eure Antworten. Diese Person steht nicht auf dem Wahlvorschlag und nicht auf dem Wählerzettel. Man hat ihn schlicht weg vergessen drauf zu setzen, obwohl er alles rechtzeitig abgegeben und bestätigt bekommen hat.