Erstellt am 01.03.2006 um 10:15 Uhr von sabina
Hallo Carsten,
mein erster Tip ist, dir hier von waf die Wahlhilfe herunterzuladen. Da hast du dann auf einen Schlag alle wichtigen Informationen und nützliche Formular. Kostenpunkt 98 EU . Laut BetrVG muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen . Ihr als Wahlausschuss müßt dazu einen Beschluss fassen.
Notwendige Stützunterschriften sind entweder je 3 pro Kandidat oder für alle zusammen 1/20 der Mitarbeiteranzahl. voraussetzung ist ,d ass alle Kandidaten dann auf einer Liste stehen.
Viele Grüße
Sabina
Erstellt am 01.03.2006 um 10:24 Uhr von Pit
Bei 79 Wahlberechtigten braucht man 4 Stuetzunterschriften, fuer die eine Liste, wenn es Persoenlichkeitswahl ist. Nicht fuer jeden Kandidaten .
79 Wahlberchtigte davon 5% sind 3,95 Stuetzunterschriften. Wird aufgerundet auf 4. Alles klar !!??
Erstellt am 01.03.2006 um 10:29 Uhr von JohnKorn
Hatte einen ähnliche Frage. Sabinas Antwort erweckt den Anschein, dass es letztendlich nur einen Wahlvorschlag (eine Liste) geben darf. Ich denke, das ist nicht richtig. Es können sehr viele Wahlvorschläge gemacht werden, auch mit jeweils vielen Kandidaten. Mein jetziger Standpunkt ist der, dass für jeden Vorschlag, egal wie groß, die Mindestunterschriften gebraucht werden. Bsp.: 10 Personen auf dem Vorschlag - 4 Unterschriften. (Die IGM hat einen guten Leitfaden als PDF im Netz.)
Dazu noch eine Antwort auf meine damalige, ähnliche Frage:
Hallo JohnKorn,
das was W.A.F. als "Möglichkeit" für die Einholung der Stützunterschriften angibt, ist tatsächlich nur eine Möglichkeit.
Auch beim vereinfachten Verfahren ist es natürlich grundsätzlich möglich, eine Vorschlagsliste zu erstellen, und dann ist es keinesfalls erforderlich für jeden Kandidaten die erforderliche Anzahl (bzw. 3) Unterschriften für jeden Kandidaten einzuholen.
Für JEDEN Wahlvorschlag (Egal ob Einzelvorschlag oder Vorschlagsliste) ist ein zwanzigstel, mindestens aber 3 Unterschriften erforderlich. Unterschied beim vereinfachten Verfahren (zum regulären) Wahlverfahren ist eben, dass alle Vorschläge hier, für die vorgeschriebene Mehrheitswahl, auf einen Stimmzettel in alfabetischer Reihenfolge zusammengeschrieben werden.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 01.03.2006 um 11:08 Uhr von Knut
Hallo Carsten,
da euer Betrieb mehr als 50 Arbeitnehmer hat, ist auch eine Listenwahl möglich, auch wenn Ihr mit der Geschäftsführung eine Personenwahl vereinbart habt. Prizipiell könnt Ihr immer was vereinbaren....es zählt jedoch das Gesetz. (siehe §14a BetrVG)
Wenn eine 2te gültige Wahlvorschlagsliste beim Wahlvorstand eingeht, dann habt Ihr eine Listenwahl. In einem Tochteruntenehmen von uns auch so passiert. Dann gelten die Listenwahlregeln. Eine alphabetische Reihenfolge der Kandidaten kann dann für die Zusammensetzung für den späteren BR dadurch sehr ungünstig sein....also Vorsicht!
Gruß
Knut
Erstellt am 01.03.2006 um 12:11 Uhr von w-j-l
@Knut
was Du da schreibst ist definitiv falsch.
Siehe §14a (5) BetrVG:
(5) In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
Wenn also, wie Carsten es beschreibt, der WV in Abstimmung (sollte natürlich eine schriftliche Vereinbarung sein) mit der Geschäftsführung das vereinfachte Wahlverfahren beschließt, dann findet definitiv eine Mehrheitswahl statt, und die Listenwahl ist ausgeschlossen. Genau in diesem Falle müssen dann auch Einzelvorschläge auf ein Liste(=Stimmzettel) zusammengeführt werden.
Hierzu gilt §37 WO, dieser verweist auf die Anwendung des §36 WO und dort wiederum ist im Abs.(4) angegeben, dass §34 anzuwenden ist:
§ 34 Wahlverfahren
(1) Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für solche Bewerberinnen oder Bewerber abgeben, die in einem Wahlvorschlag benannt sind. Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen............
Erst lesen, dann schreiben!
@ JohnKorn
wenn Du Zitat rauskopierst, dann lass bitte, bitte die Unterzeichner weg. Das kann beim Lesen zu massiven Missverständnissen führen. Danke Dir.
Gruesse
w-j-l