Mitarbeiterzahl sinkt -> Zahl der Betriebsratsmitglieder auch?
Hallo zusammen, bei der Betriebsratswahl waren wir 206 Personen, die wählen durften. Daher wurden 9 Personen in den Betriebsrat gewählt. Jetzt sieht es allerdings so aus, dass wir in absehbarer Zeit unter die 200 Personengrenze geraten. Müssen wir den Betriebsrat dann auf 7 Mitglieder verringern und wenn ja, wie schnell? Und wie ist es dann, wenn wir irgendwann wieder die 201 Personen erreichen? Und wie ist es mit einem freigestellten Betriebsratsmitglied. Ist diese Person dann nicht mehr freigestellt? Danke!
Community-Antworten (1)
06.05.2014 um 13:18 Uhr
Nein, das müsst ihr nicht, es bleibt so wie es ist. Maßgeblich ist die Zahl der zum Zeitpunkt der Wahl (oder bei Erlass des Wahlausschreibens) "in der Regel wahlberechtigten Arbeitnehmer"! Eine "automatische" Reduzierung gibt es gar nicht, höchstens Neuwahlen, aber die sind nach § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BetrVG nur dann durchzuführen, wenn: "mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig , gestiegen oder gesunken ist."
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