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Vergütungsansprüche als Freiberufler

H
hamburgelbe
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

ich bin frisch gebackener BR und scheine in meinem Betrieb der erste "Fest-Freie" Mitarbeiter mit diesem Amt zu sein.

Ich habe einen Rahmenvertrag mit dem Unternehmen, meine Lohnsteuerkarte hier legen, biete zu Anfang jeden Monats meine Arbeitszeit an und werden dann vom Monat zu Monat unterschiedlich viel eingeteilt. Branchenintern "Fest-Frei" genannt.

2 Fragen/Probleme:

  • Nun weiß der Arbeitgeber nicht so recht, wie er meine Mehrarbeit für den BR abrechnen soll. Einen Freizeitausgleich gibt es bei mir so gesehen nicht.
  • Wie sind meine Vergütungsansprüche für die nächsten Jahre, die ich im BR bin. Kann der Arbeitgeber mich weniger einsetzen, weil ich im BR bin? Wie viel muss ich mindestens verdienen/eingeteilt werden, um nicht benachteiligt zu sein? Berechnet sich da ein Durchschnitt der letzten Zeit und dieser muss in meinem Vertrag festgehalten werden?

Vielen Dank!

1.152012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

06.05.2014 um 00:45 Uhr

Als Freiberufler im engeren Sinne hättest du im BR Nix zu suchen. Als nicht - Freiberufler muss dich der AG nur wie bisher einsetzen und du machst dann BR Arbeit im Rahmen deiner üblichen AZ. Nicht mehr, nicht weniger.

Wäre ja noch schöner, wenn du dann eine stundenaufstockung wegen BR bekämst...

H
hamburgelbe

06.05.2014 um 02:04 Uhr

Mein Vertrag gleicht denen unserer fest Angestellten. Nur dass ich quasi frei arbeite aber keine Rechnungen schreibe sondern fest (auch mit Lohnsteuerkarte) an das Unternehmen gebunden bin. In meiner (Medien-)Branche schon lange nicht mehr unüblich dieses Prinzip "fest-frei". Nur scheine ich im Haus der erste im BR zu sein, der mit dieser Regelung arbeitet.

Laut meiner Recherche kommen wir (AG und ich, der AN) wohl nicht um eine klare Regelung herum. Ein klar definiertes, monatliches Gehalt oder eine Mindestanzahl an schichten. Dem AG passt das sicher nicht, da er bisher alle Freiheiten und keine Pflichten hatte.

Siehe: http://www.betriebsrat.com/erste-schritte#6 letzter Absatz mit: ...wird aber zum Problem, wenn z.B. im Gehalt variable leistungsabhängige Gehaltsbestandteile enthalten sind...

Meine Frage also: nach was bemisst sich sowas wohl? Mein Durchschnittsverdienst der letzten Monate? Jahre? Ab wann? Die letzten 12 Monate vor BR-Wahl zum Beispiel?

G
gironimo

06.05.2014 um 10:06 Uhr

Nicht das was als Titel im Vertrag steht gilt, sondern was tatsächlich vereinbart ist.

In meinen Augen bist Du angestellter. fest-frei gibt es nicht.

Und Du musst halt wie alle anderen auch nicht mehr oder weniger verdienen. Wenn die Bezüge schwanken, muss eben ein Mittelwert gebildet werden. Das musst Du ggf. mit Deinem AG vereinbaren. Eine feste Formel gibt es nicht. Und Deine Tätigkeit im BR findet während Deiner Arbeits-/Einsatzzeit statt. Mehrarbeit kann da kaum anfallen.

P
Pjöööng

06.05.2014 um 11:47 Uhr

Es handelt sich hierbei vermutlich um Arbeit auf Abruf. Zur Arbeit auf Abruf gehört auch eine vereinbarte Wochenarbeitszeit. Von dieser kann maximal entweder um 20% nach oben oder 25% nach unten abgewichen werden. Wurde keine Stundenzahl festgelegt, so gelten 10 Stunden als vereinbart. Sofern in der Vergangenheit ohne schriftliche Vereinbarung regelmäßig mehr gearbeitet wurde, so wird man vermutlich davon ausgehen müssen, dass eine entsprechend höhere regelmäßige Arbeitszeit vereinbart wurde.

Betriebsratsarbeit wird während der Arbeitszeit erledigt und man ist für die Betriebsrtasarbeit von der Arbeit zu befreien. Insofern dürftest Du Anspruch darauf haben, z.B. für die BR-Sitzung zur Arbeit eingeteilt zu werden.

Für den Arbeitgeber ist es aber vermutlich nicht sonderlich prickeln, wenn er Dich zu einem bestimmten Zeitpunkt fpür bestimmte Tätigkeiten benötigt und Du dann kommst und Dich zur BR-Tätigkeit abmeldest. Insofern wäre eine klare Vereinbarung sicherlich zu empfehlen.

H
hamburgelbe

06.05.2014 um 12:13 Uhr

Ich stehe auf Abruf, werde aber seit Jahren mit 4-5,5 Tagen in der Woche eingesetzt.

Wenn wir sowas nun regeln wäre mir nur wichtig, nun als BR nicht benachteiligt zu werden. An was kann ich meine Ansprüche denn bemessen? Doch sicher an dem, was ich sonst so im Schnitt verdiene? Oder gibt es da klar keine Regelung und es ist Verhandlungssache? Ich dachte, da sei der BR mit irgend einer Regelung "geschützt".

P
Pjöööng

06.05.2014 um 12:52 Uhr

Von der Theorie her gilt, dass Du nicht schlechter und nicht besser gestellt werden darfst. In der Praxis erweist sich die Auslegung dann oft als schwierig. Vermutlich ist die Vergangeheit ein ganz guter Indikator für die Zukunft. Insofern ist es sicherlich nicht verkehrt, für sich erst einmal eine Analyse zu machen, was in der Vergangenheit war und diese für die Gespräche mit dem Arbeitgeber präsent zu haben.

G
gironimo

06.05.2014 um 16:00 Uhr

Klare regeln gibt es nicht (eben nur die, dass Du keine Nachteile erleiden sollst). Vielleicht erstellst Du erst einmal für Dich ein Rechenmodell und berücksichtigst die Faktoren, die einen Einfluss auf die Schwankung des Entgelts haben. Eine Halbjahres Betrachtung oder gar eine Jahresbetrachtung sind in sofern nicht schlecht. Zu berücksichtigen wäre noch ein "Steigerungsfaktor" für die Zukunft (Vielleicht Verknüpfung mit der tariflichen Steigerung oder ähnliches).

Mit diesem Rechenmodell gehst Du dann zum Arbeitgeber und stellst es als Forderung in den Raum. Und dann muss man sich eben einigen (oder notfalls die Sache gerichtlich klären lassen).

M
metallica

06.05.2014 um 16:20 Uhr

Seinen Status kann man von der sogenannten Clearingstelle der Rentenversicherung klären lassen. Vielleicht wäre es für den AG auch eine Option dir einen regulären Arbeitsvertrag (zumindest befristet) zu geben. Dadurch würden langwierige Diskussionen entfallen. Sonst ist bei dem Thema ein Rechtsstreit praktisch vorprogrammiert.

P
Pjöööng

06.05.2014 um 16:46 Uhr

Die Arbeitnehmereigenschaft scheint hier doch völlig unstrittig zu sein, was soll er dann bei der Clearingstelle?

Und einen befristeten Arbeitsvertrag? Mit welchem Sachgrund denn?

M
metallica

06.05.2014 um 17:25 Uhr

Ich habe nach einem pragmatischen Lösungsvorschlag gesucht, da ich den Eindruck hatte, der AG weiß auch nicht so recht weiter und die meisten Unklarheiten beseitigt wären. Wenn natürlich beide Parteien scharf darauf sind monatlich neu zu klären, ob die Betriebsratssitzung nun zur regulären Arbeitszeit zählt, oder nicht kann man natürlich auch bei dem jetzigen Modell bleiben und im Zweifel vor Gericht ziehen. Die Befristung ist natürlich kein muss, aber wenn sich beide einig sind, wäre das sicher ein gangbarer Weg. Die Clearingstelle hätte ich als Möglichkeit zur Beratung gesehen, aber du hast Recht es handelt sich wohl um Scheinselbstständigkeit und eine Klärung ist nicht nötig.

H
hamburgelbe

06.05.2014 um 18:20 Uhr

Eine Scheinselbstständigkeit war es bis vor einigen Jahren tatsächlich. Ich habe hier zwar völlig frei gearbeitet und Rechnung gestellt, wurde faktisch aber Vollzeit von dem Unternehmen beschäftigt.

Nun bin ich unterm Strich fest angestellt, werde in den meisten Punkten aber wie ein freier Mitarbeiter behandelt. Das ist in meiner Branche wie gesagt nicht unüblich und hat nicht nur Nachteile für mich.

Mein Status ist in sofern klar.

Wichtig wäre in meinem Vertrag nun ein Zusatz in dem geregelt wird, was ich hier garantiert/mindestens verdiene um als BR nicht benachteiligt zu werden.

M
metallica

06.05.2014 um 18:30 Uhr

Wenn du den Status behalten willst, ziehe ich natürlich die Idee der Festanstellung zurück. Dann bleibt dir wohl nur eine Variante wie von Pjöööng oder Gironimo vorgeschlagen über einen Durchschnittslohn im letzten Zeitraum, allerdings mit dem Risiko das Betriebsratstätigkeit in nicht gebuchten Zeiten uU als Freizeit bewertet werden.

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