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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl - dürfen Freiberufler wählen?

K
Karsten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind gerade dabei einen Betriebsrat zu wählen. Nun stellt sich für uns die Frage ob auch Freiberufler wählen dürfen. Gilt das nur bei einer Arbeitnehmerüberlassung oder auch bei direkt eingesetzten Personen?

Gruß Karsten

4.49301

Community-Antworten (1)

J
Joachim

28.11.2005 um 19:59 Uhr

Grundsatz: Wahlberechtigt sind nach § 7 BetrVG nur die betriebsangehörigen Arbeitnehmer. Die Betriebszugehörigkeit setzt das Bestehen arbeitsvertraglicher Beziehungen und eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation voraus.

Aber:

Unter bestimmten Bedingungen zählen Leiharbeitnehmer bzw. Freiberufler jedoch mit. Dann nämlich wenn bestimmte Arbeitsplätze regelmäßig mit Leiharbeitnehmern / Freiberuflern besetzt sind. Bei einer Zeitung z.B. dürfen die freiberufliche Journalisten unter Umständen mitwählen. Ein freiberuflicher Programmierer jedoch nicht (der kann z.B. einen Werkvertrag haben).

Jeder Einzelfall muss geprüft werden.

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