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Praktikanten wahlberechtigt?

M
MiMo
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Unternehmen sind derzeit mehrere Praktikanten:

  • c.a. 6 Wochen bei uns
  • unternehmensnaher Studiengang
  • in Arbeitsabläufe eingebunden.

Demnach wären sie wahlberechtigt, sehe ich das richtig? Habe Diskussionen gefunden, dass Praktikanten, die nur 6 Wochen da sind, nicht wirklich in die Arbeitsabläufe eingebunden sein können. Bei uns ist es aber so und ich wollte mich gerne rückversichern.

Danke und viele Grüße MoMa

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Community-Antworten (6)

N
nelchen

05.03.2018 um 15:30 Uhr

§ 5 BetrVG : keine AN des Betriebs - also nicht wahlberechtigt und nicht wählbar

P
Pjöööng

05.03.2018 um 15:38 Uhr

Wenn sie tatsächlich in die Betriebsabläufe eingebunden sind, dann sind sie vermutlich wahlberechtigt.

M
MiMo

05.03.2018 um 15:43 Uhr

@Pjöööng: sie verrichten Arbeiten, die ansonsten von Angestellten verrichtet werden müssten.

P
Pjöööng

05.03.2018 um 16:13 Uhr

Das klingt nach Arbeitnehmereigenschaft. Demnach wahlberechtigt.

K
kratzbürste

05.03.2018 um 21:54 Uhr

Also handelt es sich bei dem Wort "Praktikant" nur um eine Umschreibung von unterbezahlter Aushilfe. Und die sind wahlberechtigt.

M
MiMo

06.03.2018 um 09:20 Uhr

Super, vielen Dank!

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