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Kann der AG einen Pressereferenten als Empfangsleitung einsetzen?

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Charivari
Nov 2016 bearbeitet

Analog zum Thread von Fliege habe ich eine ähnliche Frage: In unserem Unternehmen mit fünf Standorten (maximal 70km Entfernung) gibt es jeweils einen Empfangsbereich. Bisher hatte jeweils ein MA den internen Ablauf (z.B. Dienstpläne) gesteuert. Nun hat unser AG die Idee, dass die zentrale Leitung aller Empfangsbereiche unser Pressereferent übernehmen soll. Dieser ist mit dieser Entscheidung natürlich nicht glücklich, möchte sich aber gegen die Entscheidung des AG nicht auflehnen. Hat hier die Interessensvertretung eine Handlungsmöglichkeit? Für eure Antworten sage ich schon mal DANKE. Charivari

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Community-Antworten (1)

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gironimo

23.04.2014 um 11:17 Uhr

Da sehe ich kaum einen Ansatzpunkt. Die Frage, ob sich die Arbeitsinhalte und die Bedingungen soweit ändern, dass eine Versetzung daraus wird, solltet Ihr genau prüfen. Es gilt also zu klären, wie hoch der Anteil der neuen Aufgabe am Gesamtpaket seiner Tätigkeiten ist.

Wenn Ihr eine Versetzung bejaht, muss der AG Euch beteiligen und Ihr habt die Zustimmungsverweigerungsgründe aus dem § 99 BetrVG. Entstehen Nachteile?

Ich sehe da eher vorher den Ansatzpunkt, mit dem AG das Pro und Kontra eingehend zu diskutieren. Ein Pressereferent ist ja nun nicht unbedingt eine Führungskraft. Hat er für die neue Aufgaben überhaupt die notwendigen Qualifikationen; hat er ansonsten berufliche Nachteile ....usw.

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