Erstellt am 21.04.2014 um 07:34 Uhr von Oblatixx
Ich weiß ja nun nicht, wieviele Mitglieder der BR bei euch hat, um so eine Geschäftsordnung überhaupt sinnvoll zu machen. Bedenke dabei, ihr engt euch dammit auch mächtig in der Entscheidungsfreiheit ein. Einmal festgeschrieben, wird dann nicht mehr viel nachgedacht.
Oft stehen ja doch nur Allgemeinplätze oder bereits gesetzlich geregelte Dinge drin, die man auch nicht ordnen müsste, so wie die Neuwahl des Vorsitzenden. Die ist jederzeit möglich, und wenn ihr jetzt Begründungen in die GO schreibt, dann seid ihr auch an diese gebunden. Was soll das?
Also denkt nicht nurt über diesen Punkt nach. Denkt über eine GO nach!
Schöne Ostern ...
Erstellt am 21.04.2014 um 09:59 Uhr von Nubbel
so wie die Neuwahl des Vorsitzenden. Die ist jederzeit möglich, und wenn ihr jetzt Begründungen in die GO schreibt, dann seid ihr auch an diese gebunden. Was soll das?
welche gründe stehen für die neuwahl im betrvg?
Erstellt am 21.04.2014 um 10:49 Uhr von Norweger
Da beim BetrVG nicht nur vom reinen Gesetzestext auszugehen ist, sondern gerade hier div. Kommentierungen ein innerer Bestandteil sind, ein ganzer Ars……voll.
Wenn du einmal Langeweile hast, kannst du dir ja einmal die Kommentare zu den §§ 23, 26, 28, 29, 40, 51 und 78 - um nur einige zu nennen - durchlesen. Hier befinden sich an allen Ecken Möglichkeiten, wo ein Grund zur Abwahl eines VS entstehen könnte.
Sorry, hätte ich jetzt doch fast vergessen: Auch § 2 hat eine nicht ganz unwichtige Innenwirkung.
Erstellt am 21.04.2014 um 10:59 Uhr von Hartmut
>welche gründe stehen für die neuwahl im betrvg?
Indirekt, Nubbel. Der BR kann den BRV jederzeit abwählen - woraufhin natürlich eine Neuwahl ansteht.
Aber um auf cazze's Frage zurück zu kommen: Die Tatsache OB man den BRV abberufen kann könnt ihr nicht regeln (Gesetz sticht Geschäftsordnung). Aber ihr könnt natürlich regeln, WIE die Wahl in so einem speziellen Fall auszuführen ist, z.B. durch Handzeichen oder 'Hier' rufen oder geheim.
Muster für eine GO findest du an vielen Stellen im Internet, z.B. im BR-Wiki oder auf dem Soliserv.
Erstellt am 21.04.2014 um 11:07 Uhr von Norweger
Was soll dieser Blödsinn denn jetzt?
Die Wahl eines BRV ist ein interner Vorgang und hat überhaupt nichts mit irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben zu tun.
Wenn ein BR meint, hier eigene Regeln aufstellen zu müssen, um alle zwei Wochen ein anderes Gesicht am Kopfende des Tisches Sitzen zu haben, ist das dem Gesetzgeber bestimmt Schei…..egal.
Erstellt am 21.04.2014 um 11:34 Uhr von Nubbel
ich kann ja verstehen, wenn sich norweger nicht so gut auskennen...... aber muss man es schriftlich festhalten?
Erstellt am 21.04.2014 um 11:55 Uhr von wischwasch
Was soll es. Der BR kann jederzeit die Ab- und Neuwahl auf die TO schreiben. Dazu braucht man keinerlei Geschäftsordnung.
Erstellt am 21.04.2014 um 12:24 Uhr von Norweger
@ Nubbel
Keine Bange.
Auch Norweger können sich auskennen. Bei ihnen muss auch nicht immer alles auf Papier gemalt sein. Obgleich das bei unseren wenigen Fjorden doch manchmal hilfreich wäre.
Da ich aber bisher die meiste Zeit meines Daseins im Hoheitsgebiet der Nordseegermanen verbracht habe, wundere ich mich immer öfter darüber, wie diese manchmal gestrickt sind.
Wir Wikingerableger sind da doch oftmals von direkterer Natur und pflegen einen eher realitätsnahen Pragmatismus.
Erstellt am 21.04.2014 um 16:20 Uhr von Hartmut
Hallo Norweger, auch wenn 'Blödsinn' kein besonders sachliches Argument ist (eigentlich ist es gar keines) so kann ich doch verstehen, was du meinst.
Allerdings, deine Annahme, interne Vorgänge haben nichts mit gesetzlichen Vorgaben zu tun, finden also in einem rechtsfreien Raum statt, geht fehl. Auch interne Vorgänge haben gewissen gesetzlichen Spielregeln zu folgen. So darfst du -beispielsweise- auch 'intern' niemanden beleidigen oder gar verletzen.
Bezogen auf cazze's Frage wollte ich darstellen, dass du zwar 'intern' Dinge vereinbaren kannst. Aber ob sie auch gültig sind, ist eine ganz andere Frage. Wenn du z.B. 'intern' etwas gesetzeswidriges vereinbarst, musst du damit rechnen, dass es unwirksam ist. Und wenn du etwas vereinbarst, das ohnehin laut Gesetz gültig ist, dann ist diese Vereinbarung verzichtbar.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Sachlage in Norwegen nicht gar so anders darstellt. :)
Erstellt am 21.04.2014 um 17:08 Uhr von Norweger
„So darfst du -beispielsweise- auch "intern" niemanden beleidigen oder gar verletzen.“
Wie, darf ich nicht?????
Ist jetzt aber dumm gelaufen. Mache ich das doch fast täglich. Naja, dass sie sich nicht beschweren mag ja daran liegen, dass der Wasserstand hier in letzter Zeit relativ niedrig ist und der Fall dafür umso länger andauert.
„Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Sachlage in Norwegen nicht gar so anders darstellt. :)“
Doch ganz anders!
Dort hat immer der Recht, der auch wieder aus dem Fjord herausgefunden hat. Und Blinde BRler haben hiermit so ihre Probleme………
Erstellt am 23.04.2014 um 12:46 Uhr von Italiener
Dieser Norwerger scheint wohlmöglich ein wenig durcheinander zu sein.?
Oder wie soll man diese Antworten deuten.