finden die Mitarbeitergespräche beim betrieblichen Eingliederungsmanagement während der Arbeitszeit statt (also bezahlte Arbeitseit) oder vor bzw. nach der Arbeit (unbezahlt) statt. Was ist üblich? Gibt es rechtliche Grundlage diese Zeiten als bezahlte Arbeitszeit durchzusetzen? Danke schon mal für die Antworten.
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