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Betriebsratsgremium

S
Sylvia
Nov 2016 bearbeitet

Ich bitte um Aufmerksamkeit.Unsere Betriebsratswahl ist nun gelaufen.Wir sind ein 11 er Gremium. Es wurden 6 neue Betriebsräte gewählt,und 5 alte behielten ihren Sitz.Jetzt teilte uns der Chef schriftlich mit,dass er ein 11 Gremium nicht mehr haben will,wegen Kostengründen.Er teilte uns jetzt unmissverständlich mit,entweder wir machen ein 9 er Gremium,oder er fährt die Belegschaft soweit runter,dass es nur noch ein 9 er Gremium sein kann.Unser Frage lautet nun ! Kann der Chef dies einfach so machen,ohne eine Gegenwehr zu bekommen?

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Community-Antworten (13)

K
Kölner

13.04.2014 um 22:50 Uhr

Hast du das Gefühl, dass Deschner recht hat? Er hat nichts zu bestimmen in dieser Hinsicht. In zwei Jahren prüft ihr und gut ist.

B
BloodyBeginner

13.04.2014 um 23:13 Uhr

Seit wann steht euer Arbeitgeber über dem Gesetz? Euch steht von Gesetzes wegen ein 11er Gremium zu - ihr habt auch entsprechend viele Kandidaten gefunden. Wenn es weniger Kandidaten gäbe als euch zuständen, , dann wäre ein kleineres Gremium ok. Das mit dem runter fahren würde ich ich mal als leere Drohung empfinden. Wenn er Personal abbauen will, geht das nur über Kündigungen. Und diese müssen sozial gerechtfertig sein. Die zu unrecht entlassenen Arbeitnehmer können alle wieder über Kündigungsschutzklage zurück in den Betrieb finden. Man könnte diesen Wunsch/Drohung des AG auch als Behinderung der BR Arbeit ansehen, auch dafür gibt es Mittel und Wege laut BetrVG. Schön wenn ihr seinen Wunsch und Aussage auch noch schriftlich habt :))))

G
gironimo

14.04.2014 um 09:56 Uhr

Lasst in abblitzen. Selbst wenn er abbaut, hätte das ja erst nach zwei Jahren eine Wirkung (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG). Oder erst nach 4 Jahren. Das hat er wohl nicht bedacht.

Wenn er nicht einlenkt, denkt an die Öffentlichkeitarbeit; sonst erzählt er bei jeder Gelegenheit, dass der BR schuld ist, dass wieder eine gehen musste (obwohl der aus ganz anderen Gründen geht). Baut schlechter Stimmungsmache vor.

S
Sylvia

14.04.2014 um 14:38 Uhr

Hallo an euch alle.Es sind sehr hilfreiche Antworten.Wir haben aber leider 6 Kollegen die einen befristeten Arbeitsvertrag haben,und diese verlängert unser Chef nicht mehr,wenn wir nicht einsichtig werden.Wenn diese 6 Kollegen dann weg sind,hat der Chef sein Ziel erreicht mit dem 9 er Gremium. Lg Sylvia

N
Nubbel

14.04.2014 um 14:44 Uhr

dann hätte er vll in 2 jahren ein 9er gremium. in diesen zwei jahren gibt es halt keine überstunden

P
Pjöööng

14.04.2014 um 14:55 Uhr

Zitat (Sylvia): "Wir haben aber leider 6 Kollegen die einen befristeten Arbeitsvertrag haben,und diese verlängert unser Chef nicht mehr,wenn wir nicht einsichtig werden.Wenn diese 6 Kollegen dann weg sind,hat der Chef sein Ziel erreicht mit dem 9 er Gremium."

Nein! Mit 11 BRMn habt Ihr über 400 AN. Die Größe des Gremiums ist mit dem Wahlausschreiben für die gesamte Amtszeit festgelegt. Lediglich wenn (siehe § 13 BetrVG) genau am Stichtag zwei Jahre nach der Wahl die Belegschaft um die Hälfte gesunken ist, wären Neuwahlen mit einem dann entsprechend kleineren Gremium durchzuführen.

Falls es Eurem Chef also gelingt innerhalb der nächsten zwei Jahre mehr als 200 Arbeitnehmer abzubauen, dann bekommt er in ca. 2 1/2 Jahren einen kleineren BR.

N
nicoline

14.04.2014 um 15:43 Uhr

Sylvia, nein, hat er nicht. Denn, nach dem Ausscheiden dieser befristet beschäftigten BRM rücken Ersatzmitglieder nach und wenn ihr nach dem Einrücken aller Ersatzmitglieder unter der vorgeschriebenen Anzahl der Betriebsratsmitglieder liegt, sind unverzüglich Neuwahlen durchzuführen, damit es wieder 11 werden! Allenfalls exakt 2 Jahre nach der Wahl kann geschaut werden, ob der BR zu verkleinern ist.

S
Sylvia

14.04.2014 um 16:29 Uhr

Hallo nicoline,

Du hast es nicht richtig gelesen.Die 6 Kollegen sind keine BRM sondern Arbeitskollegen,die einen befristeten Arbeitsvertrag haben,den der Chef nicht mehr verlängern wird,wenn keine Lösung gefunden wird.Und wenn die 6 Kollegen dann weg sind,dann sind wir nur noch soviel Mitarbeiter dass ein 9 er Gremium gesetzlich ist.Wir müssen abwarten was jetzt kommt.

M
Moreno

14.04.2014 um 16:39 Uhr

Sylvia les Dir doch einfach wie hier schon erwähnt den §13 BetrVG durch leg davon mal einen Auszug beim Chef auf den Schreibtisch und bleib ganz cool! :-)

P
Pjöööng

14.04.2014 um 16:46 Uhr

Oder andere Strategie:

Ihr geht zu Eurem Arbeitgeber und sprecht ihn darauf an, dass Ihr Euch von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen wollt, wie Ihr das Thema rechtssicher lösen könnt. Da der Anwalt hier als Sachverständiger tätig wird, braucht Ihr dazu die Zustimmung Eures Arbeitgebers.

Dann lasst Ihr Euch von dem Anwalt beraten. Er wird Euch zum Einen sagen "Geht nicht." und zum Anderen vielleicht noch eine Reihe guter Tipps geben wie Ihr mit der Situation umgehen könnt.

S
Spieldiener

14.04.2014 um 17:02 Uhr

Augenhöhe entsteht nicht von allein.....

Viele Betriebsräte haben gute Sachkenntnisse, die auf Schulungen erworben wurden.

Aber die Praxis sieht oft anders aus.

Wie setzen wir Mitbestimmungsrechte durch?
Wann muss der Betriebsrat diplomatisch sein?
Wann muss er kämpfen?
Welche Schwerpunkte sind zu setzen?
Welche Strategien sind in der täglichen Arbeit notwendig?
Ist eine Einigungsstelle nur Geldverschwendung?

Diese und ähnliche Fragen kann ein Betriebsrat oft nicht sicher beantworten.

Hier hilft ein Coach, der aufgrund seiner Erfahrung dem Betriebsrat hilft,

Entscheidungen gut vorzubereiten
Sicher aufzutreten
Auf Augenhöhe Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen
Unsicherheiten zu nehmen

und natürlich - mit fundierten Rechtskenntnissen unbürokratisch zu helfen

Sylvia, geht zu einem Anwalt,sonst bekommt ihr die Kuh nicht vom Eis

P
Pjöööng

14.04.2014 um 17:11 Uhr

Diesen Urheberrechtsverstoß hat "Spielediener" bei Rechtsanwalt Stephan Hofmann, Kiel begangen.

N
nicoline

14.04.2014 um 17:39 Uhr

Hallo Sylvia, nö, hab schon richtig gelesen, aber, verkehrt verstanden ;-) ich habe angenommen, es handele sich um 6 befristet beschäftigte Betriebsratskollegen, hab mich schon gewundert ;-)))

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