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Nachrücker legt sein "AMT" nieder

W
Winni
Nov 2016 bearbeitet

HI,

ein Nachrücker hat sofort nach Bekanntgabe des Wahl-Ergebnisses dem BR zu verstehen gegeben, dass er dem BR nicht weiter zur Verfügung stehen wird. Was muss jetzt genau unternommen werden, damit alles seine Richtigkeit hat?? Muss hier vom Nachrücker ein schriftliche Absage erfolgen?

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Community-Antworten (5)

M
martinez

11.04.2014 um 11:38 Uhr

JA.... er soll dir schriftlich seine Amtsniederlegung geben bzw. bestätigen und dann rutscht automatisch jeder hinter ihm einen platz nach oben da dieser ja wegfällt. und dann geht alles seinen gewohnten weg Gruß

K
Kölner

11.04.2014 um 12:12 Uhr

Mündlich reicht! Vll wegen der beweisbarkeit auch mit Zeuge

M
martinez

11.04.2014 um 13:40 Uhr

also schriftlich :P

K
Kulum

11.04.2014 um 13:52 Uhr

Und welches "Amt" legt ein Ersatzmitglied nieder?

P
Pjöööng

11.04.2014 um 15:49 Uhr

Das ist eine tatsächlich sehr interessante Frage.

Das Ersatzmitglied ist nur Ersatzmitglied, hat aber kein "Amt" und wird daher auch nicht befragt, ob er die Wahl annimmt bzw. ablehnt. Von daher erscheint es eher zweifelhaft, dass das Ersatzmitglied von seiner Funktion als Ersatzmitglied zurücktreten kann. Er wird das Amt daher erst ablehnen können, wenn er es antreten soll, also im Falle der Verhinderung eines ordentlichen Mitgliedes wenn dieses dazu führt, dass er als Ersatzmitglied nachrückt.

Von daher wird seine heutige Erklärung "Ich stehe als Ersatzmitglied nicht zur Verfügung!" wohl auszulegen sein als "Wenn für mich der Vertretungsfall eintreten sollte, dann werde ich das Amt ablehnen."

Jetzt muss man sich fragen, ob diese Erklärung heute gegeben dann auch tatsächlich in möglicherweise 2 oder 3 Jahren verbindlich wäre. Ich denke nicht.

Ich rendiere dazu, dass ein Ersatzmitglied gar nicht "zurücktreten" oder ablehnen kann, so lange es nicht nachgerückt ist.

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