Erstellt am 11.04.2014 um 09:14 Uhr von rolfo
Wenn keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen macht ihr mit 8 BRM Sitzung. Bei der konstituierenden Sitzung wird sowieso nur der BRV und Stelli gewählt. Alles andere dann in der 1. BR Sitzung
Erstellt am 11.04.2014 um 09:34 Uhr von gironimo
Versuchen musst Du aber das erste Ersatzmitglied zu laden. Wenn der abwinkt, weil er zu viel zu tun hat, ist das kein echter Hinderungsgrund und es muss auch kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden.
Dann ist es eben so, wie rolfo schreibt.
Erstellt am 11.04.2014 um 09:46 Uhr von Fußballspieler
Was ist aber wenn die BRV-Wahl oder Stell.-Wahl 4 zu 4 ausgeht?(bei 2 Kandidaten die BRV werden möchten)
Erstellt am 11.04.2014 um 09:55 Uhr von Pjöööng
Dann muss man wohl nocheinmal miteinander reden, erneut wählen und sich ggf. auf ein Verfahren einigen wie der Vorsitzende bzw. Stellv bestimmt werden soll.
Das macht man dann halt wie unter erwachsenen Menschen.
Erstellt am 11.04.2014 um 10:01 Uhr von Fußballspieler
Könnte das verhinderte Mitglied telefonisch zugeschaltet werden?
Erstellt am 11.04.2014 um 10:06 Uhr von Pjöööng
"Könnte" könnte man schon. Aber zum Einen bewegt man sich damit im rechtlich unzuläsigen Bereich (Nichtöffentlichkeit ist nicht gewährleistet, BRM ist nicht "anwesend" usw.) und zum Anderen kann er sich an Abstimmungen schwerlich und an Wahlen eigentlich gar nicht beteiligen.
Erstellt am 11.04.2014 um 10:11 Uhr von Fußballspieler
Die junge Frau weiß ja bescheid, dass heute nur der BRV und der Stelli gewählt werden, sie hatte ja eine Einladung.
Erstellt am 11.04.2014 um 10:27 Uhr von rolfo
Ist sie tatsächlich so schwer krank dass sie nicht mal an der Sitzung teilnehmen kann, die wird ja nicht sooooo lange dauern. Arbeitsunfähig heißt nicht automatisch amtsunfähig.