Erstellt am 08.04.2014 um 07:49 Uhr von martinez
Hi,
Was war es denn für ein Fehler??
Im Normalfall bleibt alles so wie es ist.
genau aus diesem Grund gibt es ja die 2 Wochenfrist, damit man auf Fehler aufmerksam machen kann und diese dann behoben werden vom Wahlvorstand.
Änderungen der fristen gibt's nur bei sehr groben Fehlern, die bewirken das dass Wahlausschreiben neu ausgehängt werden muss.
(z.B. Die BR-Größe verändert sich durch neue Wähler die dazu kommen wo man nicht aufgelistet hat oder so etwas in de Art)
Ansonsten bleibt alles wie beim alten.
Gruß
Erstellt am 08.04.2014 um 09:20 Uhr von rolfo
@ Martinez
Die BR Größe ändert sich durch hinzugekommene neue Mitarbeiter nicht mehr. Das Datum des Wahlaushangs ist entscheidend für die momentane Größe des BR.