Information des BR über erfolgte Aufhebungsverträge und Kündigungen nach Widerspruch des BR
Hallo in die Runde. Bei Aufhebungsverträgen braucht der AG den BR prinzipiell nicht zu beteiligen. Das ist bekannt. Wir möchten aber auch in diesen Fällen den betreffenden AN über die sozialrechtlichen Konsequenzen informeiren und aufklären. Besteht zumindest eine Informationspflicht des Arbeitgebers hier den BR über die Absicht einer solchen Aufhebung zu informieren. Individualrechtlich versucht unser AG hier am BR vorbei mit den AN "Lösungen" zu finden. Kontaktiert uns der AN nicht (wir sind ein neuer BR und die AN noch nicht in voller Kenntnis ihrer Rechte) , haben wir von solchen Bemühungen keine Kenntnis. Und zweite Frage: Bei einer erteilten Ablehnung des BR nach § 102 BetrVG und einer dennoch ausgesprochenen Kündigung des AN muss der AG den BR informieren. Es ist durch unsere Filialstruktur (etwa 20) mit zentral "verwalteten" Arbeitsverträgen etwas kompliziert und unter dem Radar unseres BR.
Community-Antworten (4)
07.04.2014 um 19:07 Uhr
Auf diese Weise Lösungen zu finden, ist leider immer wieder der Fall. Ich denke, Ihr werdet den AG nicht dazu bewegen können, Euch vorab zu informieren, wenn er einen Aufhebungsvertrag plant.
Ihr solltet die AN regelmäßig über Ihre Rechte informieren; z.B. auf der Betriebsversammlung. u.a. solltet Ihr den Kollegen raten, zu derartigen Gesprächen ein BR-Mitglied hinzuzuziehen und nicht gleich jedes vermeintlich günstiges Angebot anzunehmen.
Der AG muss Euch über erfolgte Kündigungen trotz Widerspruch informieren, wenn Ihr ihn danach fragt. (Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG).
07.04.2014 um 19:08 Uhr
Hallo,
es ist leider so das einige arbeitnehmer immer schlauer sein wollen wie alle anderen und sich unter druck oder androhung, teilweise lockt auch das geld sich dem arbeitgeber unter preis verkaufen. und der BR muss nicht informiert werden er kann nur aufklären (vielleicht am schwarzen brett) und dazu raten jemanden vom BR mitzunehmen.
ich weiss nicht nach welchen punkt ihr der kündigung wiedersprochen habt, das müssen wir hier schon wissen um antworten zu können, gibt ja unterschiedliche punkte einer kündigung.
MFG
07.04.2014 um 19:18 Uhr
Abgelehnt nach § 102, da Einsatzmöglichkeit in einer anderen Filiale für uns aktuell gegeben war und ist. Haben bereits zum gleichen AN eine Anhörung im Oktober erhalten zum Einsatz in einer anderen Filiale, um eine Änderungskündigung (unbefristeter Vertrag in eine Befristung) zu vermeiden. AN war einverstanden und ist auch erfolgreich zum Einsatz auf Grundlage eines geänderten Arbeitsvertrag gekommen. Nun aber aus heiterem Himmel doch eine Änderungskündigung, welche wir aus den genannten Gründen abgelehnt haben. AN und BR ist zu Recht frustriert. Unsere Betriebsversammlung ist nach Ostern die Infomationen diesbezüglich sind vorbereitet.
08.04.2014 um 16:34 Uhr
Hallo,
der AN sollte der änderungskündigung unter vorbehalt zustimmen um nicht eine ordendliche kündigung zu bekommen.
als BR solltet ihr euch anwaltliche unterstützung holen, scheint doch etwas kompliziert zu sein und kann von hier nicht gelöst werden.
MFG
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