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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

welche Farbe muss der Kreuz bei der Wahl haben? Grins

C
Chicago
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns sind nächste Woche Wahlen für den neuen Betriebsrat. Ein Kollege ist der Meinung das die jenigen die zurzeit im Betriebsrat sind abgelöst werden sollten. Aber komischerweise kriegen die immer wieder ihre Stimmen zusammen sodass sie wieder bleiben. Er denkt die schmieren ihre Stimmen. Das heißt beim Auszählen sich selbst stimmen geben die fehlen. Gut, kann ich mir vorstellen wenn die drei sich einig sind. Er wollte jetzt bei der Wahl die Namen durchstreichen. Ich sage zu ihm, dann ist deine Wahl ungültig. Nimm einfach deinen eigenen Kugelschreiber. Kann er das machen? Zum Beispiel Farbe rot nehmen. Ist zwar eine primitive Frage aber wir sind da nicht so sicher ob es geht. Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (17)

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Oblatixx

06.04.2014 um 10:23 Uhr

Und was soll das bringen? Liegen da vielleicht Kugelschreiber mit Zaubertinte? Das Streichen kann Ärger bringen, denn der Wahlvorstand entscheidet über Gültigkeit, wozu auch streichen? Macht eure Kreuze, wo ihr wollt, die restlichen Stimmen können nicht irgendwo dazugeschmiert werden. Immerhin ist die Auszählung öffentlich und wenn man da kritisch hinschaut, klappt das schon.

H
Hartmut

06.04.2014 um 11:30 Uhr

Hallo Chicago, ich kann mich da Oblatixx nur anschließen. Noch etwas zur Farbe rot. Ich als Wahlvorstand hätte meine Schwierigkeiten damit, diese Stimme als gültig durchgehen zu lassen. Denn Rot als solches ist nicht verboten, aber der Gesetzgeber legt ganz eindeutig Wert darauf, dass man eben nicht erkennen kann, welcher Stimmzettel zu wem gehört. Das sieht man an der Vorschrift, dass alle Stimmzettel gleich sein sollen. Also, nimm besser den in der Wahlkabine ausgelegten Stift.

C
Chicago

06.04.2014 um 11:59 Uhr

Hallo, Danke euch für eure schnellen antworten. Ich weiß das es öffentlich ist und ich werde morgen auch fragen ob ich dabei sein kann. Mein Kollege ist eben der Ansicht wenn nur die drei auszaehlen das sind die vom Wahl Vorstand (die wir eigentlich nicht mehr haben wollen) und da keiner weiter dabei ist, das die sich dann noch stimmen selbst schreiben. Er hat ja immer noch Zweifel weil er eben auch sagt: ich kann nicht verstehen wer die noch wählt. Wenn er seine Kollegen fragt . . . alle sagen meine stimme haben die nicht bekommen und trotzdem haben sie es wieder geschafft. Ich weiß ich hatte diese Woche schon so eine ähnliche Frage gestellt aber mein Kollege fragt eben immer wieder. Ich meinte zu ihm ich mach mich nochmal kundig wie sich das verhält. Also danke nochmal für eure Hilfe.

W
wischwasch

06.04.2014 um 12:06 Uhr

Suggestivfragen sollte man nicht stellen.

Oder - manchmal wählt man das kleinere Übel....

S
Schlamuser

06.04.2014 um 12:41 Uhr

Hallo,warum habt ihr den nicht eine eigene freie Liste gemacht,mit den nötigen Stützunterschriften,dann hättet ihr gleich gesehen,auf welcher Seite die Kollegen stehen,die immer behaupten,den alten Betriebsrat wählen sie niemals.Keiner hat schwarz gewählt,aber trozdem hat Schwarz die Mehrheit.Lustig finde ich das immer.

C
Chicago

06.04.2014 um 12:57 Uhr

Es gab so eine liste. Da haben wir auch unterschrieben aber da standen die drauf die wir haben wollen aber die anderen auch (die wir nicht wollen). Einige oder die meisten haben unterschrieben weil ja eben wie gesagt auch die dabei standen die wir gerne wollen.

C
Chicago

06.04.2014 um 12:59 Uhr

Schlamuser wie meinst du das?

O
Oblatixx

06.04.2014 um 13:31 Uhr

Gequirlter Quatsch. Macht eine eigene Liste heißt, dass eben NICHT die mit drauf stehen, die keiner will. IHR bestimmt doch, wer auf die Liste darf. Verdammt, ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Naklar, hinterher jammern ist einfacher!

S
Snooker

06.04.2014 um 14:03 Uhr

Da auch § 50 Der Bundeswahlordnung da Spielraum läst, denke ich mal das das mit dem eigenem Stift in Ordnung geht. Bundeswahlordnung sagt:

st die Verwendung von Bleistiften zur Kennzeichnung der Stimmzettel zulässig?

Gemäß § 50 Abs. 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlzelle ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte gelten im Sinne des Wahlrechts Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und dergleichen.

Eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts ist dadurch nicht zu befürchten. Die einzelnen Wahlvorstände sind mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen ist öffentlich, so dass eine Manipulation durch Dritte ausgeschlossen ist.

Bestehen bei Wahlberechtigten dennoch Bedenken, so spricht nichts gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes, etwa eines Kugelschreibers.

C
Chicago

06.04.2014 um 14:04 Uhr

Ja, wer sich so wie du damit auskennt da kann ich auch so reden. Wir wussten nicht das wir eine eigene Liste machen dürfen. Jetzt ist eh zu spät. Die Wahlen sind schon in zwei Tagen.

C
Chicago

06.04.2014 um 14:22 Uhr

Hey snooker, danke für deine Info hebe ich mir auf für den Ernstfall. Danke ;-)

O
Oblatixx

06.04.2014 um 14:57 Uhr

Wir wussten nicht das wir eine eigene Liste machen dürfen. Jetzt ist eh zu spät. War google abgeschalten? Hab ich gar nicht bemerkt ...

S
Schlamuser

06.04.2014 um 15:07 Uhr

Hallo Chicago,ja jetzt habt ihr es verpennt.Es ginge nur noch,das ihr die Wahl beim Arbeitsgericht anfechtet.Da braucht ihr aber panzerbrechende Gründe dafür,sonst nimmt euch der Richter die Klage nicht an.Also wird es so sein,dass ihr 4 Jahre nun warten müsst.

H
Hartmut

06.04.2014 um 15:22 Uhr

@Snooker, Vorsicht bitte. Du argumentierst als vernünftiger Mensch, der du bist. Klar, warum sollte man nicht seinen eigenen Stift benutzen. Aber wir haben es hier nicht mit gesundem Menschenverstand zu tun, sondern mit der Wahlordnung. :))

Da heißt es z.B. im Däubler (11. Aufl.) in Rn 3 zu §11 WO: 'Die Stimmzettel ... müssen gleich sein. So kann z.B. ein stärkerer Aufdruck eines Stimmkreises oder eine andere drucktechnische Differenzierung die Wahl anfechtbar machen.'

Aha. Ein klein wenig mehr Druckerschwärze hier, ein wenig mehr da, und die Wahl ist anfechtbar. Und da willst du allen Ernstes jemandem empfehlen, sein Kreuzchen mit Bleistift oder in Rot zu machen??

Und noch etwas: Gleiche Quelle, Rn 14: 'Über die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der WV durch Beschluss.' Rechne mal damit, dass ein rotes Kreuz oder meinetwegen neongrünes Piece-Zeichen aus dem Verkehr gezogen wird.

Was ich sagen will: Nicht versuchen zu tricksen! Oblatixx hat vollkommen recht, das beste Mittel gegen einen unbeliebten alten BR ist eine beliebte neue Liste. Mit einer eigenen Liste hat man es ja in der Hand, wer mitmacht und wer nicht.

S
Snooker

06.04.2014 um 17:23 Uhr

@Hartmund Ich habe hier lediglich die Bundeswahlordung genommen und den § 50 Kopiert und daraus meine schlüsse gesammelt. Und das aus der Wahlordung solltest Du mal im genauerem lesen. Dann nämlich würdest Du feststellen das nie von unterschiedlichen Farben die reden ist und mit den gleichen Stimmzettel die Form und das sie darauf befindlich gemeint ist; weiter noch das ein Kreuz eindeutig zu zuordnen sein muss und eindeutig im Kästchen sein muss. Bitte nicht lesen was man gerne lesen will.

A
ActionHero

06.04.2014 um 18:03 Uhr

Außerdem geht es bei Däubler um eine unterbewusste Beeinflussung durch drucktechnische Tricks und nicht um die Kenntlichmachung eines Willens. Und nur darum geht es dem Gesetzgeber. In welcher Farbe dieses erfolgt, ist unerheblich.

C
Chicago

06.04.2014 um 18:32 Uhr

Okay bevor ihr hier anfangt euch zu zerfleischen danke ich allen für ihre antworten.

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