W.A.F. LogoSeminare

Schwarze Bretter - darf der Arbeitgeber Einfluss auf die Farbe der Betriebsrats-Informationen nehmen

P
petrazi
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen allerseits, Ich habe folgendes Problem: wir vom Betriebsrat haben jetzt endlich unsere schwarzen Bretter erhalten und angebracht bekommen. Auf den weissen Brettern steht in roten Buchstaben "Der Betriebsrat informiert". Nun stösst sich unser AG (was in unseren Augen völlig lächerlich ist und als ob es keine wichtigeren Aufgaben gibt) an der Farbe der Buchstaben und VERLANGT das wir die Farbe ändern, sonst wird er die Buchstaben von den Brettern entfernen. Wir haben beschlossen bei der Farbe Rot zu bleiben. Was können wir tun, wenn er die Buchstaben tatsächlich entfernt.

2.139012

Community-Antworten (12)

T
Täve

30.06.2005 um 10:21 Uhr

Da hat er wohl ein "Brätt" vor dem Kopf.

T
Täve

30.06.2005 um 12:06 Uhr

Wie schnell aus "Brättern" doch Bretter werden. Automatische Rechtschreibkorrektur? ;-)

P
petrazi

30.06.2005 um 12:49 Uhr

Ich bitte um Entschuldigung bezüglich meiner Rechtschreibung. Habe meine Rechtschreibschwäche leider noch nicht ganz im Griff und wusste nicht das dieses Forum eine automatische Rechtschreibkorrektur besitz.

R
Rollie

30.06.2005 um 13:01 Uhr

Ehrlich gesagt finde ich ROT auch etwas unpassend. Gebt der Bitte des AG nach und ersetzt die Buchstaben durch besser sichtbare in NEON-MAGENTA ;-)

B
Biggy

30.06.2005 um 14:07 Uhr

Hallo ich denke man sollte keine Witzchen reißen über Rechtschreibung, sondern die Probleme ernst nehmen. Nun zum eigentlichen Problem, seit wann bestimmt der AG über den Geschmack der Betriebsratsmitglieder, wenn mir neonpink gefällt dann werden meine Buchstaben neonpink auf dem Mitteilungsbrett. Über Geschmack lässt sich doch bekanntlich nicht streiten, denn der ist bei jedem verschieden.Also wenn euch die Farbe rot gefällt dann lasst sie rot, wenn ihr denkt ihr solltet eurem AG einen Gefallen tun dann ändert die Farbe.Wichtig ist, dass ihr wisst was ihr wollt und das dann auch durchsetzt. Übrigens seit wann haben wir hier eine automaische Rechtschreibprüfung, das wusste ich ja gar nicht. Gruß Biggy

T
Täve

30.06.2005 um 14:48 Uhr

Hat ja auch nie jemand behauptet.

V
verdi

30.06.2005 um 15:11 Uhr

Praktisch alles was ein BR tut, geht auf seinen Beschluss zurück. Dieser Beschluss - also das Aufhängen und Anbringen, die Standorte und die Gestaltung geht aus diesem Beschluss hervor. Ganz grundsätzlich, jeder Beschluss steht und kann nur durch ein Arbeitsgericht verändert werden. Der Arbeitgeber muss das Gericht anrufen. Wenn der Arbeitgeber sich an den Brettern zu schaffen macht - macht er sich strafbar. Darauf achten: Euer Beschluss muss korekt gefasst und zu Stande gekommen sein.

V
verdi

30.06.2005 um 15:16 Uhr

sollte er Eure Bretter, oder die Aushänge verändern, müsst Ihr als BR einen Beschluss fassen. Wichtig: Den Punkt auf die Tagesordnung nehmen, diskutieren, Protokoll führen, Beschluss fassen.

"....Die Bretter sind durch den AG verändert worden....wir beauftragen Rechtsanwalt xy inxy Stadt, entsprechend § 40 mit der Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrates" Dann könnt Ihr zum Anwalt und alle Kosten die dieser produziert sind vom AG zu tragen

Z
zicke56

30.06.2005 um 15:59 Uhr

Erfreulich, wenn ein Betrieb in diesen Zeiten keine anderen Probleme hat. Aber entweder nimmt der AG euch ernst oder er macht eine Machtprobe, sonst würde dieses Thema garnicht zur Sprache kommen. Falls keine rechtlichen Bedenken dagegen stehen(Hausrecht AG) würde ich stur bleiben. Wahrscheinlich stimmt die Kommunikation zwischen den Parteien nicht. Aber Kosten f. Beschlussfassung und Anwalt würde ich nicht verursachen. Lieber ein sachliches Gespräch suchen!

P
petrazi

30.06.2005 um 16:32 Uhr

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Wir haben hierzu Beschlüsse in rechtlich sicherer Form gefasst. Die Frage ist: Hat er wirklich an unseren Brettern Hausrecht oder macht er sich strafbar wenn er die Buchstaben ohne unsere Zustimmung entfernt? Wo kann man hierzu irgendetwas nachlesen (BetrVG hilft uns leider nicht viel weiter)? Gibt es eventuell hierzu Urteile?

N
nidis

01.07.2005 um 09:51 Uhr

Hallo Petrazi! Nein der AG hat an euren Brettern kein Hausrecht. In der Kommentierung von Kittner steht im § 40: Der BR übt an den ihm zur Verfügung gestellten schwarzen Brettern ein Besitzrecht aus. Der AG darf die Bretter nicht "anrühren". Er kann Gegendarstellungen machen oder den Rechtsweg bestreiten. Laßt ihn doch motzen. Wir haben damals einen eigenes BR Logo für unser Briefpapier entworfen. Was denkst du was da los war. Euer AG kann ja einen Anwalt fragen wegen euren Brettern.

P
petrazi

01.07.2005 um 12:18 Uhr

Hallo nidis! Vielen Dank für Deine Antwort. Du hast vollkommen Recht. Bei uns hat sich inzwischen ein Rechtsberater gemeldet, der Deine Antwort bestätigt. Er geht sogar noch einen Schritt weiter: Macht sich der AG an den Brettern des BR "zu schaffen", kann er eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bekommen.

Ihre Antwort