wenn bei der konstituierenden sitzung der 1 vorsizende und dessen vertretung gewählt wird sind dann kraft dieser wahl automatisch freugestellt oder müsste man nicht vielmehr nach §38 betr vg erst einmal darüber beraten werden mit den anderen gewählten ,bei uns sind es seit 20 jahren immer die vorsitzenden ohne das jemals über die freistellung in irg einer form gesprochen wurde
und was passiert wenn man die vorsitzenden wählt aber man dann wenn man es nach gesetz macht plötzlich ganz andere freigestellt werden sollen