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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auslegen der Wahlunterlagen in einzelnen Betriebsteilen

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GuidoW
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle,

kennt jemand eine Kommentierung oder ein Urteil zum Auslegen des Wahlausschreibens, WO und Wählerliste. Ich bin freigestelltes BR Mitglied und nun auch im Wahlvorstand. Wir haben mehrere Betriebsteile, welche im ganzen Landkreis verteilt sind. Diese müssen nun angefahren werden um o.g. Unterlagen auszulegen. Der Arbeitgeber sagt nun, dass er es untersagt, dass alle 3 Wahlvorstandsmitglieder fahren. Ich soll als einziger fahren, da ich die Betriebsteile kenne. Es geht ihm natürlich um die Arbeitszeit der anderen beiden MA. Das Problem ist, dass ich die anderen beiden nicht dazu bekommen werde, es darauf ankommen zu lassen und evtl. eine Klärung vor Gericht herbeizuführen. Sie sind etwas ängstlich, da sie vorher noch nie etwas mit WV und BR zu tun hatten.

LG Guidi

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Community-Antworten (1)

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gironimo

02.04.2014 um 13:32 Uhr

Mal ehrlich - warum wollt Ihr da zu dritt fahren.

Untersagen kann der AG das so ohne weiteres nicht. Aber wenn er wirklich die harte Linie fahren will und die "Erforderlichkeit" anzweifelt (mit dem Ziel die Arbeitszeit nicht anzurechnen), weiß ich nicht, was ein Richter dazu sagen wird.

Es geht ja hier nicht um die Wahl in den Außenstellen selbst, wo Ihr vielleicht ein Wahllokal aufmacht. Es geht ja nur um das aufhängen von Zetteln. Das kann getrost einer machen. Aber natürlich könntest Du hier und Deine Kollegen dort und dahin fahren. Nur eben nicht alle drei die ganze Runde.

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