Erstellt am 29.03.2014 um 12:47 Uhr von Oblatixx
nein ...............................
Erstellt am 29.03.2014 um 12:52 Uhr von quintok
Seltsam ist das die Briefe wo keine Erklärung drinnen war für Ungültig erklärt worden sind.
Erstellt am 29.03.2014 um 14:53 Uhr von newlady
Briefwahl: Anschreiben an Briefwähler
1. Merkzettel über Briefwahlverfahren
2. Rückumschlag, in dem a) persönliche Erklärung
b) Umschlag mit Wahlzettel vorhanden ist
dann passt es.
Erstellt am 29.03.2014 um 15:33 Uhr von quintok
Also ist quasi die ganze Briefwahl bei uns ungültig ... Danke für die Hilfe
Erstellt am 29.03.2014 um 22:17 Uhr von ActionHero