Erstellt am 29.03.2014 um 12:28 Uhr von Kölner
Selbst wenn: Es interessiert nicht mehr, da das Wahlausschreiben wohl für 3 BRM ausgelegt ist, oder?
Erstellt am 29.03.2014 um 12:54 Uhr von Oblatixx
Sorry, was sind Drittmittelangestellte?
Erstellt am 29.03.2014 um 13:37 Uhr von Pjöööng
Vermutlich Angestellte die aus Drittmitteln bezahlt werden.
Erstellt am 29.03.2014 um 22:38 Uhr von ActionHero
„Selbst wenn: Es interessiert nicht mehr, da das Wahlausschreiben wohl für 3 BRM ausgelegt ist, oder?“
Oh doch……das ist einer der klassischen Fälle, wo eine Wahl noch einmal von vorne beginnen darf/muss.
Das WA ist neu zu erstellen und somit die Wahl neu eingeleitet. Lässt man die Jetzige so weiterlaufen, ist sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichtig.
Wobei ich mir allerdings die Frage stelle, warum sie vorher nicht berücksichtigt wurde. Wurde sie etwa als Leitende eingestuft oder warum sonst kommt es jetzt zu neuen Erkenntnissen?
Nachtrag:
Wobei hier noch zu beachten wäre, wie lang der hier zugrunde liegende Zeitraum der Beschäftigung ist. Eine nur vorübergehende und nicht regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung (auch wechselnder Personen) auf der Grundlage von Drittmitteln dürfte keine Auswirkungen haben.
Erstellt am 29.03.2014 um 22:55 Uhr von ActionHero
@ schatznovic
„Bitte nur antworten mit Quellenangabe.“
Dann aber bitte auch genauere Angaben zur Person und Beschäftigungsverhältnis.
Andernfalls kann man kaum eine Quelle angeben, die alles umfasst.
Ein/e durch Drittmitteln beschäftigte/r kann sowohl ein AN sowie auch ein Leit. sein.
Darüber hinaus gibt es hier noch ein weites Feld, wo derartige Beschäftigungen auch nicht immer unter das BetrVG fallen müssen.