Ich bin in einem Krankenhaus als Krankenpfleger beschäftigt und hätte ab 20:45 Nachtdienst
bis 6:50 Uhr. Bin ich verpflichtet diesen Dienst anzutreten. Der PDL hat mir mit Abmahnung gedroht, wenn ich diesen Nachtdienst nicht mache. Er sagt dies sei Arbeitsverweigerung.
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Betriebsverfassungsrecht