Bin Betriebsratsmitglied. Ich beteilige mich am Warnstreik am Mittwoch den 26.03.2014 von 8:00-ca16:00 Uhr.
Ich bin in einem Krankenhaus als Krankenpfleger beschäftigt und hätte ab 20:45 Nachtdienst
bis 6:50 Uhr. Bin ich verpflichtet diesen Dienst anzutreten. Der PDL hat mir mit Abmahnung gedroht, wenn ich diesen Nachtdienst nicht mache. Er sagt dies sei Arbeitsverweigerung.