Erstellt am 24.03.2014 um 15:21 Uhr von Rattle
Hallo,
bis ende mai muss die BR wahl durchgezogen sein.
§ 13 BetrVG
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3.der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4.die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5.der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6.im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
ihr müsst 5 BR-mitglieder wählen.
MFG
Erstellt am 24.03.2014 um 17:05 Uhr von pillepalleTR
Da ihr im Jahr 2010 außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums (siehe Zitat von Rattle) gewählt habt, ist der WV relativ frei in der Festlegung des Termins für die BR-Wahl - solange er zwischen 1.3. und 31.5. liegt.
Die Amtszeit des derzeit amtierenden BR endet übrigens mit Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl, die jetzt demnächst stattfinden wird.
"Wieviel BR-Mitglieder sind notwenig es wir
unter 60 Mitarbeiter sind? "
Wieviel tiefer unter die 60 denn? Die Grenze vom 3er- zum 5er-Gremium liegt bei 50 MA. (§9 BetrVG)
Falls der AG keine konkreten Zahlen vorlegt und das ganze noch keinen offiziellen Charakter hat, rechnet ihr mit den MA-Zahlen, die euch derzeit vorliegen.