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BR - Wahl 2014

B
BenjaminWO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir hatten am 20.03.2014 unserer Betriebsratswahl gehabt wo 3 Listen vertreten waren und am Donnerstag darauf die erste Konstituierende Sitzung, da auf der Liste 1 der alte Betriebsratsvorsitzende war und die Gefahr bestand nicht mehr gewählt zu werden zum Vorsitz, hatten sich am Donnerstag 5 Leute der Liste 1 krankgemeldet. Die Sitzung wurde dann mit Ersatzmitglieder vollzogen. Jetzt nach der Wahl Sammelt ein Betriebsratsmitglied Unterschriften gegen ein anderes Betriebsratsmitglied, um ihn absetzten zu lassen. Meine Frage daher ist es rechtmäßig was dieses BR-Mitglied tut?

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Community-Antworten (5)

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gironimo

24.03.2014 um 12:35 Uhr

Toller Start. Erinnere mal den Unterschriftensammler, dass der BR dazu da ist, die Interessen der AN zu vertreten und nicht, sich gegenseitig zu bekämpfen.

Der gewählte BRV kann jederzeit durch Beschluss des BR auch wieder abgesetzt und durch jemand anderes ersetzt werden. Eine Unterschriftenaktion ist dabei völlig unnötig.

Und wenn - je nachdem welches Ersatzmitglied gerade da ist - die Mehrheiten schwanken, macht das Ganze ohnehin keinen Sinn.

Besinnt Euch auf Euren Auftrag.

O
Oblatixx

24.03.2014 um 12:44 Uhr

Mir ist der Zusammenhang zwischen der Krankmeldung zur Sicherung des Wiederwählens vollkommen unklar. Und zur Unterschriftensammlung sage ich mal gar nichts. Irgendwie unwürdig, das Ganze ... Aber vielleicht merken sich die Wähler sowas und entscheiden in 4 Jahren bewusster.

B
BenjaminWo

24.03.2014 um 12:49 Uhr

Wenn die Mehrheit des Betriebsrats den Vorsitzenden seines Amtes entheben will, genügt die Abwahl für sich nicht, wenn er die Abwahl nicht anerkennt und auch selbst nicht zurücktritt.

wir sind ein 9er Gremium seid 20.03.2014, leider gibt es im BR 3 Stück die gegen die anderen vom BR arbeiten, wie zum Beispiel Unterschriften sammeln, ohne den gesamten BR darüber zu informieren, oder sich zur Betriebsratsarbeit abmelden. Wie kann man dagegen angehen, es geht immerhin um die AN und nicht nur um einzelne MA.

G
gironimo

24.03.2014 um 13:07 Uhr

Ein BR völlig aus dem Amt zu entheben, geht auch nicht mit Unterschriften sammeln.

Nur das Arbeitsgericht kann bei groben Pflichtverstößen ein BR in die Wüste schicken.

Ich denke, da hilft nur "Ruhe bewahren" und ggf. offene Worte auf einer Betriebsversammlung oder ähnliches. Auf keinen Fall auf das gleiche Niveau herablassen. und gute BR-Arbeit leisten.

P
Petrus

24.03.2014 um 14:01 Uhr

oder sich zur Betriebsratsarbeit abmelden

Wo kämen wir da auch hin, wenn plötzlich BR-Mitglieder auf die Idee kämen, selbständig und ernsthaft BR-Arbeit machen zu wollen? Komischerweise sind sie genau_dafür gewählt worden! Und zwar von ca. einem Drittel der Wähler - denen offenbar die Art und Weise der "Mehrheitsliste" nicht gefallen hat.

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