Erstellt am 19.03.2014 um 16:47 Uhr von gironimo
Das geht ja wohl kaum. Man kann natürlich die Quote nur an den bereits beschäftigten AN festmachen.
Aus § 5 WO: (...) Zu diesem Zweck werden die Zahlen der am Tage des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen und Männer (...)