Berechnung Minderheitengeschlecht
Wenn am Tag der Wahlauschreibung ein Stelle für einen Werkstudent m/w zur sofortigen Besetzung seid ca. 14 Tagen ausgeschrieben ist, aber noch nicht besetzt ist, muss man diese Stelle bei der Berechnung des Minderheitsgeschlechts dann berücksichtigen und wenn ja wie?
Community-Antworten (1)
19.03.2014 um 17:47 Uhr
Das geht ja wohl kaum. Man kann natürlich die Quote nur an den bereits beschäftigten AN festmachen. Aus § 5 WO: (...) Zu diesem Zweck werden die Zahlen der am Tage des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen und Männer (...)
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