Erstellt am 18.03.2014 um 18:20 Uhr von gironimo
Der Betriebsausschuss ist das geschäftsführende Gremium. Wenn eine Einladung notwendig ist, dann macht es der Vorsitzende. Ansonsten sollte der Ausschuss seine Regeln in der Geschäftsordnung oder per Beschluss regeln.
Erstellt am 18.03.2014 um 18:45 Uhr von Farce
Vorschriften über die Geschäftsführung eines Ausschusses gibt es nicht. Vielmehr ist es Aufgabe des BR festzulegen, wie ein Ausschuss arbeiten soll.
Denn ein Ausschuss ist kein eingeständiges Gremium, sondern ein Ausschuss des BR.
Er muss daher keinen VS haben. Da das Gesetz aber auch die Wahl eines VS nicht ausschließt, ist es für die praktische Arbeit sinnvoll, einen VS oder ein geschäftsführendes Mitglied zu wählen, der die organisatorischen Regelungen trifft und dann auch den BR informieren kann.
Etwas anderes gilt für den Betriebsausschuss (BA). Hier ist der BRV auch automatisch der VS. Der Stelli übernimmt auch dort diese Funktion. Dieses ist aber nicht zwingend durchgehend der Fall, sondern kann auch vom BR anders geregelt werden.
Da wir gerade in der Wahlphase sind, noch etwas nicht ganz Unwichtiges:
Die Wahl der Mitglieder des BA sollte in der konstituierenden Sitzung erfolgen.
Sie ist als grundlegende Organisationsentscheidung Teil der Konstituierung.
Die laufende Geschäftsführung des BR kann insofern erst wirklich beginnen, wenn die Wahl des BA stattgefunden hat.
@Giro
Jetze muss ich dich doch einmal korrigieren.
Ein BA ist kein Gremium, sondern nur ein Ausschuss. Das Gremium ist und bleibt der BR.