Erstellt am 08.06.2006 um 12:46 Uhr von Frank B.
Es kommt auf die TO an. Manchmal müssen Sitzungen eben kurzfristig angesetzt werden.
In der Regel sollte dies aber spätestens drei Tage vorher geschehen. §29 BetrVG
Erstellt am 08.06.2006 um 12:55 Uhr von Rollie
Von möglichen Kommentierungen mal abgesehen, ist der Begriff "rechtzeitig" im 29-er ziemlich relativ.
Erstellt am 08.06.2006 um 13:54 Uhr von Frank B.
Deshalb "in der Regel" Rollie.
Erstellt am 08.06.2006 um 16:58 Uhr von Rollie
Ich bezog das mehr darauf, das der 29-er von "rechtzeitig" sprach, und das eine etwas "relative" Aussage ist, denn was ist konkret rechtzeitig in Anzahl Tagen. Ich versuchte nur zu ergründen, woher Deine "spätestens drei Tage vorher" herkommen (wobei ich es dann auch eher mit "mindestens" drei Tage vorher formulieren würde) ;-)
Erstellt am 08.06.2006 um 21:15 Uhr von Burgie
Ich bedanke mich recht herzlich für die Antworten und kann vermelden das nach meinem Einspruch meinerseits die Sitzung abgesagt wurde.Ich denke das ich diesen Seiten treu bleiben werde und eine Weiterempfehlung auch für Schulungen garantiert sind.
Nochmals vielen Dank
MfG Burgie