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Rechtzeitige Einladung zur Betriebsausschußsitzung ja oder nein ?

B
Burgie
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,heute am 8.6.06 bin ich informiert worden in schriftlicher Form das morgen den 9.6.06 eine Betriebsausschußsitzung um 9.30 Uhr stattfindet.Da ich neu in den Betriebsrat gewählt wurde finde ich die Ankündungszeit recht kurz bemessen.Vielleicht können sie sagen ob das trotzdem in Ordnung ist oder nicht,ich kann mich jedoch so kurzfristig nicht auf morgen vorbereiten.

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Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

08.06.2006 um 14:46 Uhr

Es kommt auf die TO an. Manchmal müssen Sitzungen eben kurzfristig angesetzt werden.

In der Regel sollte dies aber spätestens drei Tage vorher geschehen. §29 BetrVG

R
Rollie

08.06.2006 um 14:55 Uhr

Von möglichen Kommentierungen mal abgesehen, ist der Begriff "rechtzeitig" im 29-er ziemlich relativ.

FB
Frank B.

08.06.2006 um 15:54 Uhr

Deshalb "in der Regel" Rollie.

R
Rollie

08.06.2006 um 18:58 Uhr

Ich bezog das mehr darauf, das der 29-er von "rechtzeitig" sprach, und das eine etwas "relative" Aussage ist, denn was ist konkret rechtzeitig in Anzahl Tagen. Ich versuchte nur zu ergründen, woher Deine "spätestens drei Tage vorher" herkommen (wobei ich es dann auch eher mit "mindestens" drei Tage vorher formulieren würde) ;-)

B
Burgie

08.06.2006 um 23:15 Uhr

Ich bedanke mich recht herzlich für die Antworten und kann vermelden das nach meinem Einspruch meinerseits die Sitzung abgesagt wurde.Ich denke das ich diesen Seiten treu bleiben werde und eine Weiterempfehlung auch für Schulungen garantiert sind. Nochmals vielen Dank

MfG Burgie

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