W.A.F. LogoSeminare

BR-Wahl Kandidatur

S
sheila
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe wieder einmal eine Frage. Eine Kollegin befindet sich im Urlaub und hat nun mir per EMail mitgeteilt, dass sie gerne für die BR-Wahl kandidieren will. Sie bat mich, sie auf die Wählerliste zu setzen (wir haben Persönlichkeitswahl). Die Ablaufsfrist für die Vorschlagslisten endet bevor sie aus dem Urlaub wieder kommt. Gilt Ihre Willensbekundung per EMail als "Unterschrift". Ich bin übrigens Wahlvorstand. Sheila.

1.15803

Community-Antworten (3)

K
Kölner

17.03.2014 um 12:27 Uhr

Was denkst Du? Ist es eine Willensbekundung?

  • Nein ist es nicht!
G
gironimo

17.03.2014 um 12:35 Uhr

Ich würde es dennoch akzeptieren. Die Unterschrift kann sie ja auch nachreichen. z.B. per Post

R
Rattle

17.03.2014 um 12:55 Uhr

Hallo,

die unterschrift muss im original vorliegen.

MFG

Ihre Antwort