Erstellt am 17.03.2014 um 11:27 Uhr von Kölner
Was denkst Du? Ist es eine Willensbekundung?
- Nein ist es nicht!
Erstellt am 17.03.2014 um 11:35 Uhr von gironimo
Ich würde es dennoch akzeptieren. Die Unterschrift kann sie ja auch nachreichen. z.B. per Post
Erstellt am 17.03.2014 um 11:55 Uhr von Rattle
Hallo,
die unterschrift muss im original vorliegen.
MFG