BR-Wahl Kandidatur
Hallo, ich habe wieder einmal eine Frage. Eine Kollegin befindet sich im Urlaub und hat nun mir per EMail mitgeteilt, dass sie gerne für die BR-Wahl kandidieren will. Sie bat mich, sie auf die Wählerliste zu setzen (wir haben Persönlichkeitswahl). Die Ablaufsfrist für die Vorschlagslisten endet bevor sie aus dem Urlaub wieder kommt. Gilt Ihre Willensbekundung per EMail als "Unterschrift". Ich bin übrigens Wahlvorstand. Sheila.
Community-Antworten (3)
17.03.2014 um 12:27 Uhr
Was denkst Du? Ist es eine Willensbekundung?
- Nein ist es nicht!
17.03.2014 um 12:35 Uhr
Ich würde es dennoch akzeptieren. Die Unterschrift kann sie ja auch nachreichen. z.B. per Post
17.03.2014 um 12:55 Uhr
Hallo,
die unterschrift muss im original vorliegen.
MFG
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