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Wahlleiter aufgaben wenn es zu vor Listenwahl gab !

C
Cazze
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen , Es gab eine Listenwahl nun steht die erste Sitzung fest ,dabei ist mir wichtig zu erfahren wie hierbei umzugehen ist?

1.60605

Community-Antworten (5)

V
Valdi Akzeptiert

16.03.2014 um 21:15 Uhr

cazze, meinst du die konstituierende Sitzung ? Zu der der Wahlvorstand einladen muss? Und bist du gewaehlt ? Es muss der/die Betriebsratsvorsitzende und der StellvertreterInn gewaehlt werden > der Rest kommt auf die groesse des Gremiums an.

T
TimoSv

16.03.2014 um 21:02 Uhr

Es war eine Wahlvorschlagliste. Also jetzt nach der Wahl kannst du sie Knicken. Oder gibt es da noch eine andere kommentierung?

G
gironimo

17.03.2014 um 09:47 Uhr

Der Wahlleiter (also WV-Vorsitzender) eröffnet die Sitzung und lässt darüber abstimmen, wer Wahlleiter wird. Das ist eine reine Mehrheitsentscheidung. Der so gewählte übernimmt das weitere Geschehen und lässt BRV und stellv. BRV wählen. Hier kann es jetzt natürlich unterschiedliche Vorschläge geben. Aber die Mehrheit siegt.

Erst wenn es um Fragen des Betriebsausschusses (oder um Freistellungen) geht, kommt bei Listenwahlen, wenn die einzelnen "Fraktionen" eigene Vorschläge zur Wahl stellen, bei der Sitzverteilung die Verhältniswahl zum Ansatz.

R
reniseine

12.04.2014 um 12:32 Uhr

Wenn man verschiedene Fraktionen hat, ist es erlaubt, bei der Wahl des BA, dass Fraktionen ihre Listen mischen?? Fraktion 1 nennt ihre Kandidaten, Liste 2 und 3 ebenso. Liste 4 nennt zusätzlich noch Kandidaten aus Liste 1.. Geht sowas?

K
Kölner

12.04.2014 um 13:03 Uhr

Na klar. Das ist und nennt man Demokratie....

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