Erstellt am 14.03.2014 um 16:19 Uhr von skargen
Genau für diesen Fall bestellt man die Ersatzmitglieder
Erstellt am 14.03.2014 um 16:27 Uhr von pillepalleTR
" wer bestimmt den Wahlvorstand "
Dort wo vorhanden, der amtierende BR.
Ansonsten gibts mehrere Möglichkeiten:
GBR im Unternehmen vorhanden? Ja? Dann der.
Falls nein: Mitarbeiterversammlung oder u.U. sogar Arbeitsgericht etc. pp.
Das Schöne an dem Thema ist, dass das ziemlich eindeutig gesetzlich geregelt ist:
z.B. hier
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__16.html
oder auch da:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17.html
oder -je nachdem- auch dort:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__17a.html