Konstituierende Sitzung für Ein-Mann-Betriebsrat ?
Muss ich als Wahlvorstad nach der Betriebsratswahl eine konstituierende Sitzung einberufen, wenn wir nur einen Ein-Mann-Betriebsrat gewählt haben?
Community-Antworten (2)
14.03.2014 um 17:52 Uhr
Es heißt ja im § 29 BetrVG, dass der WV zu der Sitzung einladen muss, bei der der BRV und stellv. gewählt wird. Das ist ja bei einem ein-Personen-BR nicht erforderlich. Da reicht eigentlich ein warmer Händedruck.
Aber gute Frage. Vielleicht hat einer eine andere Idee.
14.03.2014 um 19:25 Uhr
Ich würde es ganau so machen ...
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