W.A.F. LogoSeminare

Vorgehen gegen Wahlausgang der konstituierenden Sitzung ?

C
celestro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !

Nehmen wir einmal an, eine Firma wählt einen 9er BR. Die Kollegen aus einem bestimmten Betriebsteil erhalten 5 Sitze, der Rest die anderen 4. Nun wählt der 5er Teil einen der Ihren zum Vorsitzenden.

Jetzt wird in der Firma eine Unterschriftensammlung angefangen, weil der vorherige Vorsitzende eine 3 stellige Zahl an Stimmen hatte, der neue aber nicht einmal die Hälfte.

Ist da rechtlich etwas zu befürchten ?

1.221013

Community-Antworten (13)

B
barevi

13.03.2014 um 13:57 Uhr

Wie kann ein 9er BR auf eine "3-stellige" Stimmenzahl kommen?

Der BR wählt aus seinen 9 Mitgliedern EINEN zum BRV. Die Belegschaft hat damit nichts zu tun...

M
MarkusW

13.03.2014 um 13:57 Uhr

Nein. In der Konstituierenden Sitzung wird von den Betriebsratsmitgliedern der neue Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Diese Wahl ist unabhängig davon, mit wievielen Stimmen die einzelnen Mitglieder in den Betriebsrat gewählt wurden.

N
Nubbel

13.03.2014 um 14:01 Uhr

barevi, da denkst du noch mal nach und mit minimalstem kreativitätsaufwand kommst du auch drauf.

wen der betriebsrat zum vorsitzenden wählt ist sein ding

B
barevi

13.03.2014 um 14:10 Uhr

Nubbel, was willst Du mir sagen??? - Ich habe sinngleich das geschrieben, was auch MarkusW ausdrückte...

C
celestro

13.03.2014 um 14:26 Uhr

@ Markus W

Danke für die Erklärung, auch wenn uns dies soweit bekannt war.

Habe mich vielleicht auch etwas unklar ausgedrückt ... es geht mir darum, ob sich jemand vorstellen kann, daß hier jemand irgendwas ausgräbt.

vielleicht ob eine Mehrheit der Betriebsangehörigen eine Wiederholung der Wahl erzwingen kann, oder irgendwas anderes ... glaube auch nicht, daß es da etwas gibt, aber wer weiß ...

Danke schonmal allen, die geantwortet haben.

P
paula

13.03.2014 um 14:46 Uhr

bei der Besetzung der posten im BR gibt es keine Basisdemokratie! Es geht auch nicht darum wer wieviel Stimmen hatte. Der BR hat hier gewählt und muss nun wohl oder übel aushalten was die Wähler dazu sagen

G
gironimo

13.03.2014 um 17:10 Uhr

Ein typischer Fall für die Öffentlichkeitsarbeit. Der BR sollte klar und deutlich sagen, wie es sich mit dem BRV verhält - und vor allen Dingen, dass er nicht so etwas wie der Chef des BR ist, sondern alle BR-Mitglieder die gleichen Rechte haben, sich in die BR-Arbeit einzubringen.

N
Nubbel

13.03.2014 um 17:37 Uhr

Wie kann ein 9er BR auf eine "3-stellige" Stimmenzahl kommen? Antwort 1 Erstellt am 13.03.2014 um 12:57 Uhr von barevi 231297

barevi, da denkst du noch mal nach und mit minimalstem kreativitätsaufwand kommst du auch drauf.

A
AlterMann

13.03.2014 um 18:30 Uhr

Hallo barevi, Nubbel hätte sich natürlich auch netter ausdrücken können...:

Gemeint waren die Stimmen bei der BR-Wahl. Da hat dann z.B. ein Kandidat mit 120 Stimmen den Rekord eingefahren, und dann wählt der BR einen Vorsitzenden, der "nur" 50 Stimmen bekommen hat.

Und weil der Betrieb aus zwei Teilen besteht, gibt es dadurch direkt böses Blut, Unterstellungen und was weiß ich.

Eine rechtliche Handhabe gegen eine solche BR-Entscheidung gibt es nicht, und das ist auch gut so.

N
Nubbel

13.03.2014 um 19:26 Uhr

klar kann ich das:) aber da das hier keinen unterschied macht danke ich dir für deine übersetzung

C
celestro

10.04.2014 um 19:25 Uhr

Nachdem rechtlich erst einmal nichts ging, kam heute der große Knall.

Bei der Betriebsversammlung hackten mehrere "Rädelsführer" auf den "neuen" BRV ein. Neben einiger kleinerer Vorwürfe wurde als Hauptgrund angeführt, daß der Wählerwille erkennbar den alten BRV im Amt bestätigt haben wollte. Dies sei zwar rechtlich nicht so, aber moralisch.

Daraufhin verkündete dann einer der Rädelsführer, daß 8 Personen zurücktreten. Witzigerweise sind von diesen 8 Personen aber die Mehrheit bloß Nachrücker. In jedem Fall will man damit erreichen, daß der neue BRV Neuwahlen ansetzt.

Das der alte BRV vorher eine Erklärung verlesen ließ, in der er deutlich machte, daß das Vertrauen zerstört sei und er deshalb nicht mehr mit den Leuten im BR zusammen arbeiten könne, setzt dem ganzen die Krone auf. Denn wenn jetzt Neuwahlen kämen und der alte BRV wieder kandidiert, müßte er sich vermutlich mit einigen seiner "Mörder" an einen Tisch sitzen. Da aber das Gremium dann mehr aus ihm genehmen Personen bestehen könnte und er somit dann wieder zum BRV wird, scheint dann wohl kein Problem mehr zu sein.

Fazit: Rechtlich alles korrekt gelaufen ... aber mal sehen, ob sich der "Pöbel" nicht nachher doch durchsetzt.

P.S. Mit Pöbel meine ich nur die Leute, die mit völlig fadenscheinigen Argumenten dem neuen BRV eins rein gedrückt haben. Bin mal gespannt, wie die "schweigende" Mehrheit am Ende zum zuge kommt. Oder soll bei uns jetzt 10 Mal gewählt werden, bis es den Leuten in den Kram passt ?

F
Fiasko

10.04.2014 um 23:12 Uhr

Wenn euer alter BRV Clever gewesen wäre, hätte er sich nicht auf eine Personenwahl einlassen sollen. Bei Listenwahl hätte ja seine Gruppe die Mehrheit im BR gestellt und er wäre wahrscheinlich wieder BRV. Das kommt davon, wenn man sich überraschen lassen will.

C
celestro

10.04.2014 um 23:37 Uhr

Das wage ich nicht zu sagen.

Fakt ist, daß bei uns am Standort seid über 20 Jahren Personenwahlen stattfinden. Ich selbst hatte meine Fühler ausgestreckt, weil ich am BR etwas ändern wollte und dachte, dies würde über Listenwahl am Besten funktionieren.

Aber egal wo ich hinkam ... die einhellige Meinung war: Personenwahl, alles andere sei unfair etc.

Der alte BRV hat selbst die Liste erstellt, welche bei der Wahl verwendet wurde. Hätte er selbst eine Listenwahl angestrebt, bzw. wäre er der Verantwortliche dafür gewesen, bin ich mir nicht sicher, ob man ihn nicht abgestraft hätte.

Hinzu kommt ... in der seiner Umgebung sitzen weitaus mehr Leute, als in den anderen Betriebsteilen. Also rein theoretisch gab es gar keinen Grund zu glauben, daß man von dort nicht wieder die Mehrheit stellen würde.

Ihre Antwort