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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

1er BR - Forderung der Ersatzmitglieder

W
Wallnuss
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, wir haben ein 1er BR und 2 Ersatzmitglieder. Das Ersatmtgl. erwartet vom BR immer den aktuellen Stand und möchte auf dem Laufenden sein. Während der Abwesenheit vom BR wird voller Zugriff auf sämtliche Informationen verlangt. Bei größeren BR-Gremien muss das Ersatzmitglied geladen werden und erhält dann für die BeschlussFassung die notwendigen Informationen. Hier ist das aber nicht so. Wie ist das bei nem 1er BR? Müssen automatisch alles Informationen zur Verfügung stehen auch wenn nur 1 Tag abwesend? Bei nem Jahresurlaub vom 3 Wochen würde ich das vielleicht noch verstehen. Oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank vorab wallnuss

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Community-Antworten (5)

C
celestro

14.05.2018 um 21:25 Uhr

Ja, das siehst Du falsch. Rückt ein BRM nach (z.B. bei einem einzelnen Urlaubstag), dann bekommt das Ersatzmitglied in diesem Moment alle Pflichten und Rechte übertragen. Dazu gehört eben der umfassende Einblick in ALLE Unterlagen des BR. Und keineswegs nur Informationen für einen Beschluss.

P
Pjöööng

15.05.2018 um 00:34 Uhr

Ich nehme an, Du stellst diese Frage als "das" BRM?

Dann kann ich nur sagen dass bei Euch etwas gehörig falsch läuft! BR-Arbeit sollte zu einem großen Teil Kommunikation sein!

B
BRHamburg

15.05.2018 um 06:57 Uhr

Was spricht den dagegen die Ersatzmitglieder zu informieren? Ich würde hier bei so einem kleinen BR sogar noch ein Schritt weiter gehen und das vorgehen bei Problemen mit den anderen BRM abstimmen. Den es ist für die Belegschaft immer gut wenn der BR in eine Richtung läuft und nicht heute so und morgen anders.

W
Wallnuss

03.06.2018 um 15:55 Uhr

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Wir haben uns jetzt intern verständigen und den Sachverhalt geklärt.

C
celestro

03.06.2018 um 18:22 Uhr

ein Kompromiss bzw. eine Klärung ist natürlich immer gut

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