Erstellt am 13.03.2014 um 11:24 Uhr von Kölner
Es gibt nur einen stellv. BRV und dann kann man - per Protokoll reicht! - weitere stellv. stellv. BRV bestimmen.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:30 Uhr von pillepalleTR
Es macht durchaus Sinn, dem AG eine "Vertretungsreihenfolge" zu nennen. Auch ein Stellv kann mal krank werden, während der BR-V in Urlaub ist etc.
Ob man das in einer GO oder sonstwie (s. Kölners Antwort) festlegt, bleibt euch überlassen. Möglich ist beides.
Gewählt(!) wird allerdings nur der BR-V und sein einer Stellvertreter.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:38 Uhr von nicoline
*per Protokoll reicht!*
ich würde sagen: per Beschluss, welcher in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird, reicht es, man kann es auch in einer GO regeln, wenn denn der Bedarf besteht, eine GO haben zu wollen.