W.A.F. LogoSeminare

Wahlen Betriebsratvorsitzender

L
lastor
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ist es rechtlich möglich zwei stellvertreter für den Betriebsratvorsitzenden zu wählen? Geht das nur über die eigene BR- Geschäftsordnung?

96003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

13.03.2014 um 12:24 Uhr

Es gibt nur einen stellv. BRV und dann kann man - per Protokoll reicht! - weitere stellv. stellv. BRV bestimmen.

P
pillepalleTR

13.03.2014 um 12:30 Uhr

Es macht durchaus Sinn, dem AG eine "Vertretungsreihenfolge" zu nennen. Auch ein Stellv kann mal krank werden, während der BR-V in Urlaub ist etc. Ob man das in einer GO oder sonstwie (s. Kölners Antwort) festlegt, bleibt euch überlassen. Möglich ist beides. Gewählt(!) wird allerdings nur der BR-V und sein einer Stellvertreter.

N
nicoline

13.03.2014 um 12:38 Uhr

per Protokoll reicht! ich würde sagen: per Beschluss, welcher in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird, reicht es, man kann es auch in einer GO regeln, wenn denn der Bedarf besteht, eine GO haben zu wollen.

Ihre Antwort