Wahlen Betriebsratvorsitzender
Hallo zusammen, ist es rechtlich möglich zwei stellvertreter für den Betriebsratvorsitzenden zu wählen? Geht das nur über die eigene BR- Geschäftsordnung?
Community-Antworten (3)
13.03.2014 um 12:24 Uhr
Es gibt nur einen stellv. BRV und dann kann man - per Protokoll reicht! - weitere stellv. stellv. BRV bestimmen.
13.03.2014 um 12:30 Uhr
Es macht durchaus Sinn, dem AG eine "Vertretungsreihenfolge" zu nennen. Auch ein Stellv kann mal krank werden, während der BR-V in Urlaub ist etc. Ob man das in einer GO oder sonstwie (s. Kölners Antwort) festlegt, bleibt euch überlassen. Möglich ist beides. Gewählt(!) wird allerdings nur der BR-V und sein einer Stellvertreter.
13.03.2014 um 12:38 Uhr
per Protokoll reicht! ich würde sagen: per Beschluss, welcher in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird, reicht es, man kann es auch in einer GO regeln, wenn denn der Bedarf besteht, eine GO haben zu wollen.
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