Annahmeschluss der Listen
Guten Abend ihr Fleissigen. Gestern hatten wir Annahmeschluss bei unserer Listenwahl. Es wurden 2 Listen eingereicht. Heute aber erst will der Wahlvorstand mit dem Leuten reden die ihre Stützunterschrift auf beiden Listen gegeben haben. Hätte dies nicht auch bis zum Annahmeschluss erledigt sein müssen. Hier bin ich der Meinung bei einer Streichung jetzt nach Annahmeschluss der Listen, wären beide Listen ungültig und die Wahl müsste abgebrochen und neu eingeleitet werden.
Community-Antworten (11)
12.03.2014 um 20:07 Uhr
kann mir mal einer helfen ?
12.03.2014 um 20:19 Uhr
habt ihr nur hellseher im wahlvorstand? oder woher soll er wissen wieviele listen kommen, wer alles mehrfach unterschrieben hat, und ob alle listen vor ende des annahmeschlusses schon da sind? jetzt hat er alle, prüft und wird den listenführern bescheid geben.
12.03.2014 um 20:19 Uhr
Uhrenvergleich: 19:19 Uhr
12.03.2014 um 20:29 Uhr
Sorry, hab doch geschrieben gestern war Annahmeschluss der Listen. Dort wurden 2 Listen eingereicht. Nun sagt der Wahlvorstand, die die beiden listen ihre Stützunterschrift gegeben haben, haben nach dem Annahmetermin noch drei tage zeit sich zu entscheiden welche Liste sie nun unterstützen wollen. Verstehe jetzt nicht ganz das mit der Hellseherei.
12.03.2014 um 20:36 Uhr
Also Punkt 1 - nein die Wahl muss natürlich nicht neu eingeleitet werden. Punkt 2 - Wenn die Listen mehr Stützunterschriften haben als notwendig, streicht der WV einfach die doppelten und gut ist es, wenn nach Streichung nicht mehr genügend Unterschriften da sind, wird der WV die Listenführer informieren
12.03.2014 um 21:59 Uhr
Rattle, wem hast Du geantwortet? ;-))
12.03.2014 um 22:14 Uhr
Nene enzo. Im Zweifel werden die stützer der zuerst eingereichten liste gewertet. Die auf den anderen wird gestrichen.
12.03.2014 um 22:21 Uhr
Firma Dankt :-)
13.03.2014 um 10:50 Uhr
Das mit der Prüfung der Unterschriften nach Annahmeschluss ist schon o.k. Die Frage ist tatsächlich was passiert, wenn die Unterzeichner sich in der Weise äußern, dass nicht mehr genügend Unterschriften auf beiden Listen vorhanden sind. Dann wären beide Listen ungültig. Die Wahl müsste deshalb nicht abgebrochen werden. Aus meiner Sicht müsste der WV dann darauf erkennen, dass keine Wahlvorschläge vorliegen und eine Nachfrist von einer Woche setzen.
Dann kommen die Vorschläge neu und hoffentlich dieses Mal richtig.
13.03.2014 um 12:29 Uhr
Nein Gironimo, das wäre dann ein heilbarer Mangel,. der innerhalb von 3 Arbeitstagen behoben werden kann. Ursprünglich waren ja die erforderlichen Stützunterschriften da, der Listenführer kann vorab nicht wissen dass Stützer mehrfach unterschrieben haben, nach Klärung für welche Liste die Stützunterschrift gilt werden die bei der anderen gestrichen und der Mangel kann behoben werden
13.03.2014 um 13:05 Uhr
nur fürs protokoll:
Hätte dies nicht auch bis zum Annahmeschluss erledigt sein müssen.
das war deine frage. und das geht nicht ohne glaskugel.
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