Beteiligung BR bei Änderung des Einsatztes von Betriebsmitteln
Liebes Forum,
GF führt Mobiltelefone für bestimmte MA ein - ohne Beteiligung des BR
Nach 4 Jahren will die GF von den MA, dass sich diese an den Telefonkosten beteiligen.
Frage: -Müsste hier nicht eigentlich der BR beteiligt werden? -Ist es zulässig, dass Kosten für geschäftliche genutzte Telefon den MA aufgehalst werden?
Danke
Community-Antworten (2)
12.03.2014 um 19:01 Uhr
Hallo,
wenn so etwas eingeführt wird, sollte immer eine BV darüber abgeschlossen werden, der BR hat hier vier jahre selig geschlafen.
aber wenn ich für ein firmenhandy mich beteiligen sollte würde ich sofort das handy wieder abgeben, es sei denn es ist für privat gespräche, das müsste aber genau abgerechnet werden.
MFG
12.03.2014 um 19:09 Uhr
Ist es zulässig, dass Kosten für geschäftliche genutzte Telefon den MA aufgehalst werden?<
Das jedenfalls nicht. Lediglich bei privater Nutzung könnte der AG die Kostenübernahme verlangen. Das setzt natürlich voraus, dass man die Telefondaten auswertet. Und genau da ist der BR im Gespräch (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
Also nutzt die Gelegenheit jetzt beim AG eine BV zur Nutzung der Handys zu fordern. Am Besten schließt Ihr die private Nutzung aus (es hat doch ohnehin heute jeder ein eigenes Handy). Dann kann sich auch nicht die Kostenfrage stellen.
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