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Beobachter im Wahllokal muss geduldet werden?

B
bender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

inwieweit ist es zulässig, dass sich eine Mitarbeiter einer Liste während der ganzen Wahl im Wahllokal aufhält. Der Raum hat an diesem Tag keiner weiterer Nutzung.

Vielen Dank

1.66107

Community-Antworten (7)

K
Kölner Akzeptiert

12.03.2014 um 22:19 Uhr

Der WV hat Hausrecht und kann das Schauspiel der -lustigen jederzeit im Wahllokal beenden.

O
Oblatixx

12.03.2014 um 11:46 Uhr

Wenn er Kaffe mitbringt und nett ist für fünf Minuten. Ansonsten einfach rausschmeißen.

N
Nubbel

12.03.2014 um 11:50 Uhr

wenn sie von der osze geschickt wurde, machste nichts. sonst so wie obelix schreibt

G
gironimo

12.03.2014 um 12:45 Uhr

auch mit Kaffeestückchen würde ich ihn herauskomplimentieren (nachdem er die Stückchen abgestellt hat natürlich). Jeder, der nichts im Wahllokal zu tun hat, ist ein Störfaktor.

Und letztendlich dürfte klar sein, dass es dem Wahlbewerber nicht darum geht zu beobachten, sondern sich als lebendes Wahlwerbeplaket den Wählern in letzter Sekunde ins Gedächtnis zu rufen.

O
Oblatixx

12.03.2014 um 12:52 Uhr

Ok, machen wir aus den 5 Minuten 3. ;)) Ich bin mal wieder von uns ausgegangen, da ist nicht ständig ein Wähler im Lokal, da sind auch totzeiten, die eben für einen Kaffee und der Frage wie läuft's genutzt werden. Aber im Prinzip hat keiner dort, außer dem Wahlvorstand und eventuellen Helfern, etwas zu suchen.

R
Rattle

12.03.2014 um 18:56 Uhr

Hallo,

wo steht geschrieben das sich nur der WV und helfer im wahlraum aufhalten dürfen?

wenn er niemand anpöpelt, zudringlich wird oder sonst irgendwie negativ auffällt darf er sich sehrwohl im wahlraum aufhalten.

N
Nubbel

12.03.2014 um 19:19 Uhr

echt? wo steht das?

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