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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlumschlag zwingend notwendig?

I
ignis
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Muss der Stimmzettel in einen Wahlumschlag gepackt werden bei der Stimmabgabe oder kann man auf den Umschlag verzichten und den Stimmzettel nur knicken?

Bei der schriftlichen Stimmabgabe ist der Umschlag ja zwingend erforderlich ....

Vielen Dank und viele Grüße Ignis

1.81905

Community-Antworten (5)

O
Oblatixx

11.03.2014 um 11:26 Uhr

Umschlag muss sein!

G
gironimo

11.03.2014 um 11:27 Uhr

§ 11 WO

Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Vorschlagslisten abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Umschlägen (Wahlumschlägen).

T
Thessa

11.03.2014 um 13:41 Uhr

Ja, muss.

Besonders dann wird es einleuchtend, wenn z.B. nur ein einziger Briefwahlumschlag dazukommt. Wären alle anderen Stimmzettel ohne Umschlag, wüsste jeder, dem bekannt ist, wer Briefwahl gemacht hat, welcher Stimmzettel von diesem MA ist.

Gruß, Thessa

P
pemahu

11.03.2014 um 13:46 Uhr

Es ist allerdings kaum nachvollziehbar, warum bei allen öffentlich politischen Wahlen der gefaltete Zettel genügt, bei BR-Wahlen aber nicht.

Ich denke, wenn ihr am Schluss die Briefwahlzettel aus dem Umschalg entnehmt und ebenfalls nur gefaltet in die Urne einwerft, gibt es trotz §11 der WO keinen Grund, die Wahl anzufechten!

Also: Umschlag ist vorgeschrieben, ob er sein muss???

P
Pjöööng

11.03.2014 um 14:00 Uhr

Zumindest nach Ansicht des LAG Niedersachsen ein "muss"!

LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03

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