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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übergabe Wahlumschlag bei Briefwahl

G
georg
Nov 2016 bearbeitet

Ein Kollege möchte gerne eine Briefwahl durchführen und hat alle Unterlagen erhalten und ordnungsgemäß ausgefüllt. Den verschlossenen Wahlumschlag und die unterschriebene Erklärung in denFreiumschlag getan und verschlossen. Frage:

Kann ein Arbeitskollege den verschlossenen Freiumschlag am Wahltag den Wahlvorstand überreichen und beobachten, das auch der Wahlumschlag in die Urne gelegt wird???

mit freundlichem Gruß Georg

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Community-Antworten (1)

D
Dielöwin

09.03.2010 um 07:58 Uhr

Morgen Georg Der Kollege kann dies selbstverständlich tun..... Man kann die Briefwahlunterlagen natürlich auch mit der Post versenden kostet ja nix (Freiumschlag)

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