Hallo
bei den Briefwahl Unterlagen fällt auf, das auf den kleinen Umschlag für den Stimmzettel groß Handschriftlich draufsteht "Wahlumschlag"

Bei der Wahl im Betrieb wird mit rein Weißen Umschlägen oder ohne Umschlag gewählt (Ich weiß nicht was der Wahlvorstand will), aber die Briefwahl Unterlagen sind durch den Handschriftlichen Vermerk "Wahlumschlag" erkennbar.

Ist dies rechtens, oder kann sogar die Wahl angefechtet werden?

Gruss