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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlumschlag Briefwahl - Anfechtung der Wahl

K
kabuki1234
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo bei den Briefwahl Unterlagen fällt auf, das auf den kleinen Umschlag für den Stimmzettel groß Handschriftlich draufsteht "Wahlumschlag"

Bei der Wahl im Betrieb wird mit rein Weißen Umschlägen oder ohne Umschlag gewählt (Ich weiß nicht was der Wahlvorstand will), aber die Briefwahl Unterlagen sind durch den Handschriftlichen Vermerk "Wahlumschlag" erkennbar.

Ist dies rechtens, oder kann sogar die Wahl angefechtet werden?

Gruss

54507

Community-Antworten (7)

C
celestro

08.03.2022 um 14:42 Uhr

Verstehe das Problem irgendwie nicht ... und wieso sagst Du "Ich weiß nicht was der Wahlvorstand will"? Bist Du nicht im WV? Und warum machst Du Dir dann überhaupt um die Umschläge Gedanken?

M
Moreno

08.03.2022 um 14:46 Uhr

Na die Wahlzettel werden doch aus dem Briefumschlag genommen und gefaltet in die Urne geworfen. Die Briefumschläge bei der eigentlichen Wahl sind doch seit diesem Jahr aus ökologischen Gründen entfallen.

C
celestro

08.03.2022 um 14:53 Uhr

Ich halte allerdings nichts davon, das Wort "Wahlumschlag" per Hand zu schreiben. Die Regeln sind relativ klar und sagen "das muss alles einheitlich sein". Schon deshalb würde ich sowas "drucken".

N
nelchen

08.03.2022 um 15:34 Uhr

Huhu,

darf ich mal auf die Antwort von moreno zurückkommen? Wo ist das denn mit dem Entfall der Umschläge geregelt?

W
wdliss

08.03.2022 um 15:58 Uhr

@nelchen: §11 Wahlordnung alt Abs 1: "Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Vorschlagslisten abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Umschlägen (Wahlumschlägen). "

neu Abs 1: "Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Vorschlagslisten abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. " dazu zus. neu in Abs 3: "(...) und faltet ihn in der Weise, dass ihre oder seine Stimme nicht erkennbar ist. "

C
celestro

08.03.2022 um 16:04 Uhr

und diese Neuregelung gilt seit Mitte Oktober 2021 ;-)

N
nelchen

08.03.2022 um 16:08 Uhr

@wdliss: Daaaanke.

Lieber celestro: seit dem haben wir nicht mehr den BR gewählt. ?

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