Erstellt am 08.03.2022 um 13:42 Uhr von celestro
Verstehe das Problem irgendwie nicht ... und wieso sagst Du "Ich weiß nicht was der Wahlvorstand will"? Bist Du nicht im WV? Und warum machst Du Dir dann überhaupt um die Umschläge Gedanken?
Erstellt am 08.03.2022 um 13:46 Uhr von moreno
Na die Wahlzettel werden doch aus dem Briefumschlag genommen und gefaltet in die Urne geworfen. Die Briefumschläge bei der eigentlichen Wahl sind doch seit diesem Jahr aus ökologischen Gründen entfallen.
Erstellt am 08.03.2022 um 13:53 Uhr von celestro
Ich halte allerdings nichts davon, das Wort "Wahlumschlag" per Hand zu schreiben. Die Regeln sind relativ klar und sagen "das muss alles einheitlich sein". Schon deshalb würde ich sowas "drucken".
Erstellt am 08.03.2022 um 14:34 Uhr von nelchen
Huhu,
darf ich mal auf die Antwort von moreno zurückkommen? Wo ist das denn mit dem Entfall der Umschläge geregelt?
Erstellt am 08.03.2022 um 14:58 Uhr von wdliss
@nelchen:
§11 Wahlordnung
alt Abs 1:
"Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Vorschlagslisten abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Umschlägen (Wahlumschlägen). "
neu Abs 1:
"Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Vorschlagslisten abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. "
dazu zus. neu in Abs 3:
"(...) und faltet ihn in der Weise, dass ihre oder seine Stimme nicht erkennbar ist. "
Erstellt am 08.03.2022 um 15:04 Uhr von celestro
und diese Neuregelung gilt seit Mitte Oktober 2021 ;-)
Erstellt am 08.03.2022 um 15:08 Uhr von nelchen
@wdliss: Daaaanke.
Lieber celestro: seit dem haben wir nicht mehr den BR gewählt. ?