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konstituierende Sitzung

W
Wersonst
Nov 2016 bearbeitet

Tag Kollegen.
Mal eine Doppelfrage!

Erste Frage: wenn eine Person nicht an der kS wegen Krankheit teilnimmt, muss dann der nächste auf der Liste (Nachrücker) an der kS für ihn teilnehmen? Und welche Rechte hat er. Zweite Frage: kann ich als Nachrücker zum stellvertretenden Schriftführer ernannt werden? Falls der erste Schriftführer nicht an den BR-Sitzungen teilnehmen kann, muss ich ja eh kommen.

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Community-Antworten (16)

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gironimo

08.03.2014 um 09:15 Uhr

Auch zur konstituierenden Sitzung sind Ersatzmitglieder zu laden. Wenn ein ordentliches BR-Mitglied verhindert ist, hat das Ersatzmitglied während der Zeit des Nachrückens alle Rechte eines ordentlichen BR-Mitglieds.

Wenn feststeht, dass Du immer nachrückst (weil Ihr Personenwahl hattet, Du der erste Nachrücker bist und auch die Quote dem nicht entgegen steht) kannst Du auch stellvertretend die Schriftführerrolle übernehmen.

V
valdi

08.03.2014 um 12:01 Uhr

Nein, kann er nicht . Ein Ersatzmitglied kann in keine Aemter oder Funktion gewaehlt werden. $ 25 BetrVG Suche den Kommentar noch > Fitting

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Farce

08.03.2014 um 12:20 Uhr

@ valdi Das Suchen kannst du dir sparen. Das ist ein interner Ablauf des BR und hat nichts mit Ämtern oder Funktionen zu tun. Wenn ein BR meint, hier jemanden für etwas einzuplanen, dann ist dass so und hat auch keinen Außenstehenden zu jucken.

Aber wenn du schon beim Fitting bist, dann schaue einmal unter dem § 40 BetrVG nach. Hier taucht bestimmt auch eine externe Schreibkraft auf, die dieses auch machen könnte.

V
valdi

08.03.2014 um 13:34 Uhr

Wie soll das praktisch gehen? Das Protokoll muss er aber in der Zeit der Vertetung schreiben. Oder meint ihr er kann als ErsatzBR > sich wegen Protokolschreiben von der Arbeit abmelden > eine Schreibkraft welche dafuer vom AG freigestellt ist > hat die Zeit. zB. Er ist nur fuer 1Tag Nachgerueckt? Es kann in der konstuierenden Sitzung festgelegt werden, wegen Listenproporz, das er> wenn er festes BR- Mitglied wird > er auch die Schriftfuehrerrolle erbt. Dies kann gemacht werden. Alles andere sehe ich als nicht BetrVG konform an.

F
Farce

08.03.2014 um 14:24 Uhr

Jetzt bitte nicht gleich verzweifeln.

Natürlich ist es sinnvoll, wenn dies einer aus dem Gremium ist und macht. Es ist aber nicht zwingend vorgeschrieben und kann theoretisch von Fall zu Fall entschieden werden.

Und natürlich ja, wenn er hierzu bestimmt ist, gilt für ihn das Gleiche wie auch für eine externe Schreibkraft, die dieses dann ja auch nicht während ihrer Freizeit macht.

Und eines solltest du auch nicht vergessen. Und wenn du genau nachdenkst, dürfte es dir auch einleuchten.

Der Vertretungsfall bezieht sich ja nicht nur auf die Sitzung, sondern für den ganzen Zeitraum der Verhinderung. Da auch ein hierzu bestimmter Schriftführer, dieses ja auch nicht in seine Freizeit macht, sehe ich hier keinen Unterschied darin, dass dieses jetzt sein Vertreter übernimmt.

G
gironimo

08.03.2014 um 18:23 Uhr

Und bitte bedenkt - der "Schriftführer" ist als Position im BetrVG nicht vorgesehen. Darum braucht man auch nicht die Maßstäbe anlegen, wie sie z.B. für den BRV, Stellvertreter oder entsandte GBR-Mitglieder etc. gelten. Bei der Frage, wer schreibt, ist der BR ziemlich frei in der Gestaltung.

O
Oblatixx

08.03.2014 um 18:53 Uhr

Und deshalb ist es doof, wenn der Schriftführer da ist und sein stellvertretender als Ersatz nachgerückt ist. Was soll das? Das bringt doch gar nichts!

W
Wersonst

08.03.2014 um 19:25 Uhr

Es geht ja darum, dass ich der Stellv für den Schriftführer wäre. (Ich war Sf bis jetzt) Wenn der Sf also verhindert ist, würde ich als nächster auf der Liste dann ja sowieso geladen werdenmmüssen.

O
Oblatixx

08.03.2014 um 19:33 Uhr

Und wenn ein anderer verhindert ist, dann wirst Du auch geladen, bist aber kein Schriftführer. Als alles Nonsens!

F
Farce

09.03.2014 um 16:00 Uhr

Nix Nonsens.

Besser zwei als gar keinen. Ich kenne zich BRs, die glücklich wären, in einer solchen Situation zu sein. In der Regel ist es eher so, dass sich hierfür nur schwer jemand finden lässt. Schreiben, und dann auch noch so, dass es jeder versteht und auch nur halbwegs der Anforderung an einer korrekten Rechtschreibung nahekommt, ist ja auch nicht jedermanns Sache.

K
Kölner

09.03.2014 um 16:26 Uhr

Aber inwiefern es einen Schriftführer gibt oder nicht, ist das doch Sache des BRV. Und hinsichtlich der Frage, ist Deine Antwort (als Gewerkschafter) vielleicht noch nachzuvollziehen, aber nicht aussagekräftig. Da hat Oblatixx wohl eher recht.

F
Farce

09.03.2014 um 17:16 Uhr

Seit wann ist das eine Sache des BRV?

Auch wenn es immer noch so gehändelt wird (warum eigentlich?), aber der BRV ist hier nicht der Oberochse der Nation, der gefälligst für alles herhalten muss.

Für mich ist es immer noch eine des ganzen BR.

Ob Obelix hier recht hat oder nicht, ist doch eher irrelevant. Die Frage war doch wohl eher, ob es möglich ist oder nicht. Ob es auch sinnvoll ist, können wir dahingestellt lassen.

Korrektur:

Und wenn er gut schreiben kann, dieses auch noch in der Hälfte der Zeit wie unsereins, kann es sogar sinnvoll sein.

Wobei dann auch zu überlegen wäre, ihn auch gleich im Nichtvertretungsfall als Schreibkraft anzufordern. Ist zwar nur ein Gedankenspiel, aber vielleicht nicht der Verkehrteste.

N
newlady

09.03.2014 um 17:27 Uhr

Vielleicht noch mal kurz und knackig:

  1. Das Amt Schriftführer gibt es nicht.
  2. Ext. Schriftführer wäre möglich - aber beim AG zu beantragen (beim 3er oder 5er BR zweifelhaft).
  3. Schriftführer wird im BR geklärt und bestimmt.
  4. Schriftführer hat auch nichts mit nachrücken zu tun.
  5. Ersatzmitglied und als ständiger Profokollführer - geht auch nicht - es sei denn, der BR ist so groß, das es ohne einen "externen oder auch Du" nicht geht. siehe 2.
W
wischwasch

09.03.2014 um 18:04 Uhr

@ Wersonst

die Kollegen verstehen die Frage wohl nicht. Aber die Antworten stimmen ja: Es geht, wenn ihr es für sinnvoll haltet.

O
Oblatixx

09.03.2014 um 18:33 Uhr

Die Frage war doch wohl eher, ob es möglich ist oder nicht. Ob es auch sinnvoll ist, können wir dahingestellt lassen. Unter DEM Gesichtspunkt kann man (fast) alles abnicken. Es sit ja soooo vieles unsinnig, aber trotzdem möglich. Aber macht nur, irgendwann macht es Peng und die Welt ist lila. Ist zwar Quatsch und unsinnig, aber möglich!

W
Wersonst

09.03.2014 um 21:24 Uhr

Ich glaube auch, daß nicht alle meine Frage klar verstanden haben. ;-) Trotzdem waren ein paar gute Antworten dabei. Glücklicherweise habe ich beim Abi gelernt, Texte zu interpretieren. Wir sind ein 9er BR und nicht jeder kann einen Text lesen und verfassen.

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