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Abgabe Originalvorschlagliste

H
husten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, muss ich die "Original" Vorschlagliste zur BR-Wahl dem Wahlvorstand übergeben oder reicht eine Kopie? Grund: Einige streben, wie eigentlich vorgesehen, eine Listenwahl zur besseren Durchmischung der Zusammensetzung des BR an.... nicht das die Liste von anderen "ergänzt" wird, und es dadurch nur die eine Liste giebt und wieder eine "Personenwahl" stattfindet...

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Community-Antworten (3)

L
Lexipedia

07.03.2014 um 15:17 Uhr

@Husten Es müssen die Unterschriften im Original dem Wahlvorstand übergeben werden! Aber du solltest von deiner Liste eine Kopie machen! Nachdem die erste Stützunterschrift der Liste da ist darf kein Kandidat mehr "ergänzt" werden.

... wie eigentlich vorgesehen,... das bestimmt keiner. Das kommt aber nur wenn mehrere Listen eingehen! Wenn mehrere Listen eingehen darf man diese nicht zusammenfügen.

G
gironimo

07.03.2014 um 16:22 Uhr

Vermutest Du, dass der Wahlvorstand unseriös ist und manipuliert?

H
Hartmut

08.03.2014 um 09:17 Uhr

Hallo Husten, du musst das Original abgeben, wegen der Unterschriften, die im Original vorliegen müssen. Aber mach doch einfach vor der Abgabe eine Kopie und lass alle Leute der Liste mal als Zeugen genau drüberschauen vor Abgabe und sich vergewissern, dass Original und Kopie wirklich übereinstimmen. Dann das Original abgeben, die Kopie stillschweigend behalten. Dann kannst du im Zweifelsfalle beweisen, dass etwas verändert wurde.

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